Sitzung: 11.10.2007 Bau- und Mobilitätsausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 400/07
I/B/2860
Beschluss:
Folgende Straßen sowie die Fußwege werden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. September 1995 (StrWG NW - GV NW S. 1028, Ber. in GV NW 2003 S. 766) für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
- Neue
Stiege von Dechant-Römer-Straße bis zur westlichen Parkplatzzufahrt
des Waldfriedhofes (Übergang in den Fuß- und Radweg)
- Schlüterstraße
- Fußwege
zur Schlüterstraße
- Münterstraße von Nienbergstraße bis Sutrumer Straße
Die vg. Straßen und die Fußwege erhalten die
Eigenschaft von Gemeindestraßen nach § 3 Abs. 1.3 des Straßen- und
Wegegesetzes. Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 47 des Straßen- und
Wegegesetzes die Stadt Rheine. Die Übersichtspläne sind Bestandteile dieser
Widmungsverfügung. Die als Fußwege dargestellten Flächen werden nur für den
öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig