Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

I/B/2844

 


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass aufgrund der amtlichen Bekanntmachung gegen die Absicht der Stadt Rheine, das Teilstück der Germanenallee, Gemarkung Rheine rechts der Ems, Flur 30, Flurstück 396 tlw., einzuziehen, keine Einwendungen erhoben wurden.

 

Einziehungsbeschluss:

 

Das Teilstück der Germanenallee, im anliegenden Lageplan schraffiert dargestellt, Gemarkung Rheine rechts der Ems, Flur 30, Flurstück 396 tlw., wird hiermit gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) eingezogen, weil eine Verkehrsbedeutung nicht mehr gegeben ist.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig