Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

IB1030


 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1.      Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

          i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

2.      Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

         Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB

 

2.1    Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Pappelstraße 6, 48431 Rheine;

          Stellungnahme vom 04. Oktober 2007

Abwägungsempfehlung:

 

Es wird festgestellt, dass die angesprochene TK-Linie im Bereich Zeppelinstraße außerhalb des Änderungsbereiches liegt, im Bereich des Grundstücks Zeppelinstraße 21 a wird die bestehende Abgrenzung zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und privater Grundstücksfläche nicht verändert. Zusätzlich beträgt der Abstand zwischen dem Gebäude Zeppelinstraße 21 a und der bestehenden Grenze der öffentlichen Verkehrsfläche mehr als 13,3 m. Es ist deshalb nicht erforderlich, eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch für die Deutsche Telekom zu sichern, da die Leitungstrasse auch zukünftig in einer öffentlichen Verkehrsfläche verläuft.

 

Im zur Verfügung gestellten Lageplan sind Leitungen im Bereich der Steinfurter Straße dargestellt. In diesem Bereich wird eine Verkehrsgrünfläche in allgemeines Wohngebiet umgewandelt. Die dargestellte Leitungstrasse verläuft aber auch hier zukünftig innerhalb einer öffentlichen Verkehrsfläche (Fußweg bzw. Fahrbahn), sodass auch für diesen Bereich die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit nicht erforderlich ist.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

2.2    Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

II.     Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

III.    Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§ 1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW S. 498) wird die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 194, Kennwort: "Zeppelinstraße/Steinfur-ter Straße", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig


Abstimmungsergebnis:           einstimmig