Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Enthaltungen: 2

IB1260

 

Herr Löcken schlägt vor, den Antrag auf Zulassung der Anbringung von Solarzellen unter Auflagen zur farblichen Gestaltung positiv zu bescheiden.

 

Die CDU-Fraktion schließt sich dieser Meinung an.

 

Herr Grawe verweist auf das vom Rat beschlossene Klimaschutzkonzept und spricht sich für eine Förderung derartiger Projekte aus. Seine Fraktion könne nur dem in der Vorlage ausgeführten Lösungsvorschlag 2 folgen und werde deshalb dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

 

Herr Niehues macht deutlich, dass der heutige Beschluss Signalwirkung auf weitere Anträge habe und betont die Notwendigkeit, die Gestaltungssatzung anzuwenden.

 

Seitens der Verwaltung wird auf ein veröffentlichtes Urteil bezüglich der Dachgestaltung verwiesen. Wichtig sei es, sowohl die Ästhetik und die Ökologie zu berücksichtigen, aber auch die Präzedenzwirkung der Entscheidung. Herr Kuhlmann vertritt die Ansicht, dass der vorgeschlagene Kompromiss wohl eine gangbare Lösung darstelle.


Am Ziel der Stadt Rheine, die homogene Gestaltung der Dachlandschaft im Bereich der Satzung für das Gebiet „Dorfplatz Hauenhorst“ beizubehalten, wird festgehalten.

 

Unter Einhaltung der gestalterischen Festsetzungen bzgl. Farbe besteht für den Antragsteller aktuell schon die Möglichkeit, Photovoltaikzellen zur Nutzung der Sonnenenergie auf seinem Dach anzubringen.

 

Um die Beurteilung und anschließende Genehmigung ähnlicher Anfragen in Zukunft zu vereinfachen, wird eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 213, Kennwort „Dorfplatz Hauenhorst“ in der Jahresarbeitsplanung 2008 berücksichtigt, mit dem Ziel, die gestalterischen Festsetzungen dahingehend zu ergänzen, dass Solarzellen zulässig sind, sofern sie sich farblich der Dachfläche anpassen.


Abstimmungsergebnis:           2 „Nein“-Stimmen,

                                             2 Enthaltungen, damit mehrheitlich angenommen