Beratungsergebnis: zurückgestellt

00:33:30

 

Herr Gausmann führt in die Vorlage ein.

 

Herr Bellinvia berichtet von der intensiven Diskussion der AG 78 zur Mitgliedschaft des Jugendamtselternbeirates (JAEB) in der AG 78 und unterbreitet anschließend folgenden Beschlussvorschlag der AG 78:

 

Der JAEB wird als ständiges Mitglied mit beratender Stimme in der AG 78 „Förderangebote in Tageseinrichtungen für Kinder“ aufgenommen.

 

Herr Gausmann verweist auf den Gesetzestext im § 78 SGB VIII und teilt mit, dass eine Beteiligung des JAEB an der formalen AG 78 rechtlich nicht abgesichert sei; aus diesem Grunde habe man den Beschlussvorschlag unterbreitet mit dem  Gaststatus des JAEB während einer Sitzung der AG 78 im Jahr.

 

Dieser Gaststatus sei aber deutlich abzugrenzen von einer Mitgliedschaft in der AG 78 (wie von Herrn Bellinvia vorgeschlagen).

 

Auf Nachfrage von Herrn Reiske teilt Herr Happe mit, dass er mit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht (mehr) einverstanden sei, da er gerne eine „volle Mitgliedschaft“ des JAEB in der AG 78 anstrebe. Der Vorschlag der AG 78, dargelegt von Herrn Bellinvia, habe ihn positiv überrascht.

 

Herrn Fühner schlägt vor, die Verwaltung zu beauftragen, eine juristische Prüfung auf Basis des Vorschlags der AG 78 vorzunehmen.

Er weist darauf hin, dass der durch den Jugendhilfeausschuss zu fassende Beschluss rechtlich einwandfrei sein müsse.

 

Herr Bellinvia erläutert noch einmal die Intention des Beschlussvorschlages der AG 78, eine intensive Kommunikation mit dem JAEB zu führen.

 

Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

 


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschlussvorschlag der AG 78 „Förderangebote in Tageseinrichtungen für Kinder“ als Grundlage einer rechtlichen Prüfung zu nehmen und als TOP in die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses aufzunehmen.

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig