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Herr Dr. Lüttmann trägt folgende Eingabe vor:

 

Eingabe des Landesvorsitzenden der Republikaner NRW, Antrag vom 21. Januar 2016

 

 

Anmerkung:

Laut Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 26. Januar 2016 ist der Antrag der Republikaner NRW unzulässig, weil es der Partei nicht um ein Sachanliegen gehen dürfte, sondern um eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme öffentlicher Stellen, um den Ansichten der Partei Publizität zu verschaffen. Der Rat bzw. zuständige Ausschuss kann die Eingabe als unzulässig zurückweisen, ohne sich mit ihr inhaltlich auseinandersetzen zu müssen.

 

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses sind mit der Empfehlung des Bürgermeisters, den Antrag wegen Unzulässigkeit zurückzuweisen, einverstanden.