Beratungsergebnis: geändert beschlossen

00:41:54

 

Herr Radau erklärt, dass die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN beantragt haben, zwei Fahrradbeauftragte einzusetzen. Mit dieser Aufgabe sollte ein Mitarbeiter der Verwaltung und ein ehrenamtlich Bürger betraut werden. Dies sei in der Vorlage nicht so übernommen worden. In der Vorlage heißt es: „ -Eine zusätzliche Benennung eines einzelnen ehrenamtlichen Beauftragten für den Radverkehr außerhalb der Verwaltung-, wird daher von der Verwaltung für nicht zielführend erachtet.“ Herr Radau weist darauf hin, dass man Herrn Nagelschmidt als ehrenamtlichen Bürger vorgeschlagen habe, da dieser Erfahrungen aus tausenden Radkilometern mitbringe und eventuelle Konfliktherde in der Stadt mit anderen Augen sehe, als jemand aus der Verwaltung. Er erklärt, dass die Fraktion gegen diesen so formulierten Beschluss stimmen werde.

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass sich der Wortlaut der Vorlage insbesondere auf den Begriff „einen Fahrradbeauftragten“ beziehe. Man sei froh, dass Herr Nagelschmidt sich mit so viel Engagement hierfür engagiere, was aber auch andere Bürger tun. Man möchte mit dieser Formulierung erreichen, dass sich alle berufen fühlen und die Möglichkeit haben, sich mit dem internen Fahrradbeauftragten zu vernetzen und zusammenzuarbeiten. Aufgrund dessen habe man dies so formuliert.

 

Herr Radau verstehe nicht, warum diese beiden nicht von vorn herein zusammen arbeiten, sondern erst durch eine Vernetzung. Er sehe in einer Vernetzung eine Hierarchie, wobei aus seiner Sicht bei einem Team auf gleicher Ebene gearbeitet werde.

 

Herr Weßling erklärt, dass er die Ausführungen von Herrn Radau unterstütze. Auch er sei der Meinung, dass gerade Herr Nagelschmidt, der sich täglich mit dieser Problematik auseinandersetze, ein Gewinn für die Stadt Rheine sei. Es stelle sich ihm die Frage, wie viel Zeit ein Verwaltungsmitarbeiter für die Tätigkeit als Fahrradbeauftragter aufwenden könne. Herr Weßling ist der Meinung, dass ein ehrenamtlicher Mitarbeiter auf Missstände hinweisen könnte, die von der Verwaltung z. B. so nicht gesehen werden. Er möchte auf den Sachverstand von Herrn Nagelschmidt nicht verzichten.

 

Herr Dr. Konietzko erklärt, dass die CDU-Fraktion es gut finde, dass von Seiten der TBR eine Person als Fahrradbeauftrager benannt werde. Die Fraktion werde dem Beschluss nur zustimmen, wenn auf der ehrenamtlichen Seite Herr Nagelschmidt berücksichtigt werde, da aus ihrer Sicht eine Person dies nicht alleine schaffen könne. Um für den Radverkehr Verbesserungen zu erhalten, benötige man jemanden, der Probleme aktuell erkennt, deutlich macht, aber auch aus seiner Erfahrung heraus aufzeigt. Mit Herrn Nagelschmidt habe man jemanden, der sich verantwortlich fühlt, um in der Verwaltung entsprechend aufgenommen zu werden. Nur dieser Regelung könne die CDU-Fraktion zustimmen.

 

Frau Karasch weist darauf hin, dass sich der Text in der Vorlage nicht gegen eine Zusammenarbeit mit Herrn Nagelschmidt ausspreche, nur sei ein ehrenamtlicher Verwaltungsmitarbeiter ein Novum. Dies sei der Grund gewesen zu sagen, dies sei der Ansprechpartner, der sich mit der Verwaltung vernetze. Er bekomme aber nicht eine förmliche Funktionszuweisung.

 

Herr Weßling erklärt, dass er so einen ehrenamtlichen Fahrradbeauftragten wie einen Migrationsbeauftragten sehe. Dieser sei auch nicht ein Mitarbeiter der Verwaltung, gebe aber der Verwaltung entscheidende Hinweise zur Integrationsarbeit.

 

Herr Brauer fasst zusammen, dass es sinnvoll sei, innerhalb der Verwaltung eine Person zu benennen, die sich speziell mit der Thematik Radwege, Fahrradverkehr in Rheine beschäftige. Daneben soll es eine Person geben, die sehr viel über das Radfahren in Rheine weiß und an die sich Bürgerinnen und Bürger wenden können, um Probleme an die Verwaltung weiter zu transportieren. Dieser Person sollte man einmal im Jahr die Möglichkeit einräumen, im Bauausschuss über die Situation und Entwicklung im Radverkehr zu berichten.

 

Frau Karasch formuliert die Änderung im Beschlussvorschlag wie folgt. Der letzte Absatz in der Aufzählung wird ausgetauscht gegen die Formulierung:

 

-      Zusammenarbeit mit dem für die Interessenvertretung der Radfahrer in Rheine Beauftragten Herrn Nagelschmidt

 

Herr Brauer nimmt die Änderung des Beschlussvorschlages auf und lässt über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.


Geänderter Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt, dass innerhalb der Verwaltung eine Beauftragte/ ein Beauftragter für den Radverkehr benannt wird, die/der insbesondere folgende Aufgaben hat:

 

-      Prüfung aller Verkehrsprojekte hinsichtlich der Sicherheit und Attraktivität für den Radverkehr

-      Vertretung der Interessen des Radverkehrs im Arbeitskreis Verkehr

-      Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger rund um die Themen Radverkehr und Radfahrsicherheit

-      Ausbau des Radverkehrsnetzes

-      Bündelung der Informationen zur Radverkehrsförderung

-      Unterstützung der Touristikverbände bei Einrichtung, Änderungen oder Ergänzungen von Radrouten (z. B. Radverkehrsnetz NRW)

 

-      Zusammenarbeit mit dem für die Interessenvertretung der Radfahrer in Rheine Beauftragten Herrn Nagelschmidt 

 

 


Abstimmungsergebnis:          geändert beschlossen

                                             einstimmig