Sitzung: 17.03.2016 Bau- und Mobilitätsausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 102/16
03:19:48
Seitens der Verwaltung wird auf die Vorlage verwiesen.
Beschluss:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den
eingegangenen Anre-
gungen und Bedenken
Beschlussvorschläge siehe Begründung
Zu II: Festlegung der Herstellungsmerkmale
Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den
Ausbau der Straße Hohe Heideweg von Nielandstraße bis Norgerweg:
Hohe
Heideweg von Nielandstraße bis Norgerweg (Tempo 30-Zone)
Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip vorgesehen.
a) Fahrbahn:
è
Herstellung
einer asphaltierten Fahrbahn , eingefasst von Rundbordsteinen r= 5,0 cm, in
Zufahrten und Querungsbereichen abgesenkt auf r = 2,0 cm, mit Unterbau, Belastungsklasse
BK 1,0 (früher Bauklasse IV) RStO, in einer Breite
von 5,50 m
b) Begrünung:
è
Anlegung
von Grünbeeten mit Unterpflanzung im Bereich der Fahrbahn in einer Breite von 1,25
m
c) Gehwege:
è
Herstellung
von beidseitigen Gehwegen in einer Breite von 1,75 m, aus grauen
Betonsteinpflasterplatten d= 8,0 cm mit Unterbau, in den Zufahrten aus grauem
Betonsteinpflaster d = 8,0 cm mit Unterbau
d) Entwässerung:
è
Herstellung
von 30 cm breiten Entwässerungsrinnen und Einbau von Straßenabläufen mit
Anschluss an die vorhandene Kanalisation
e) Straßenbeleuchtung:
è
Betriebsfertige
elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m.
Beschluss des Rates:
Zu III: Satzung über die Herstellungsmerkmale
Der
Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf
der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße Hohe
Heideweg von Nielandstraße bis Norgerweg im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr.
286-I, Kennwort: "Mesum – Nord I" und Nr. 191, Kennwort: “Dannenkamp“.
S a t z u n g
über die Herstellungsmerkmale
für den Ausbau der Straße Hohe Heideweg
von Nielandstraße bis Norgerweg
der Stadt Rheine
vom ___________________
Gem.
§ § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015
(GV.NRW S.496), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________
folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße Hohe
Heideweg von Nielandstraße bis Norgerweg im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr.
286-I, Kennwort: "Mesum – Nord I" und Nr. 191, Kennwort:“Dannenkamp“ erlassen.
Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt
Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in
der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und
Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und
Herstellungsmerkmale aufweist:
Hohe
Heideweg von Nielandstraße bis Norgerweg (Tempo-30-Zone)
Ausbau
im Separationsprinzip mit:
1.
Fahrbahn
in Asphalt mit Unterbau
2.
Grünbeete
mit Unterpflanzung
3.
Gehwege
aus grauen Betonsteinpflasterplatten mit Unterbau, in den Zufahrten graues
Betonsteinpflaster mit Unterbau
4.
Straßenentwässerung
mit Anschluss an die Kanalisation
5.
Betriebsfertige
elektrische Straßenbeleuchtung
Abstimmungsergebnis: einstimmig