Tonbandfundstelle: II/A/2720

 

Herr Dr. Schulte-de Groot weist darauf hin, dass seitens des Rechnungsprüfungsamtes die folgenden sinnvollen Änderungsvorschläge zum Gesellschaftervertrag unterbreitet worden seien:

 

§ 9 Abs. 8 letzter Satz solle wie folgt geändert werden:

 

„Die Niederschrift ist in der folgenden Aufsichtsratssitzung zur Genehmigung vorzulegen“, damit nicht der Eindruck hinterlassen werde, dass es eine Verpflichtung zur Genehmigung der Niederschrift gebe.

 

§ 13 Abs. 1 Satz 2 solle um „eine 5-jährige Finanzplanung“ ergänzt werden, sodass dieser Satz folgenden Wortlaut erhält:

 

„Der Wirtschaftsplan umfasst den Erfolgsplan, die 5-jährige Finanzplanung, den Finanz- und Investitionsplan und den Personalplan.“

 

Im § 10 Abs. 6 müsse ein Tippfehler beseitigt werden. Hier müsse es statt „Gesellschafter“ „Gesellschaft“ heißen, sodass § 10 Abs. 6 folgenden Wortlaut erhält:

 

„Der Aufsichtsrat vertritt die Gesellschaft gegenüber den Geschäftsführern gerichtlich und außergerichtlich.“

 

Ferner merkt Herr Dr. Schulte-de Groot an, dass auf Hinweis der Notarin im § 8 Abs. 3 Ziffer 7 letzter Satz nicht der Verweis auf Abs. 4 Satz 4, sondern auf Abs. 4 Satz 3 erfolgen müsse. Ferner sei im Gesellschaftsvertrag der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH die im § 8 Abs. 3 das Ende des Zitats kennzeichnenden Anführungsstriche hinter Abs. 8 versehentlich gelöscht worden, die somit wieder zu setzen seien.

 

Herr Brinkmann berichtet anschließend über die Beratungen dieses und der nächsten Tagesordnungspunkte/s im Aufsichtsrat und bittet um Zustimmung der vorliegenden Beschlüsse mit den soeben von Herrn Dr. Schulte-de Groot vorgetragenen Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschlägen.

 


Beschluss:

 

Unter Berücksichtigung der vg. Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge zu den Gesellschaftsverträgen beauftragt der Rat der Stadt Rheine die Vertreterin der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung, Frau Dr. Angelika Kordfelder, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

 

1.   Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH beschließt auf Empfehlung des Aufsichtsrates den der Vorlage als Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsvertrag für die Stadtwerke Rheine GmbH.

 

2.   Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH beschließt auf Empfehlung des Aufsichtsrates den der Vorlage als Anlage 2 beigefügten Gesellschaftsvertrag für die Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH.

 

3.   Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH beschließt auf Empfehlung des Aufsichtsrates den der Vorlage als Anlage 3 beigefügten Gesellschaftsvertrag für die Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine GmbH.

 

4.   Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH beschließt auf Empfehlung des Aufsichtsrates den der Vorlage als Anlage 4 beigefügten Gesellschaftsvertrag für die Rheiner Bäder GmbH.

 

5.   Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH beschließt auf Empfehlung des Aufsichtsrates den der Vorlage als Anlage 5 beigefügten Gesellschaftsvertrag für die Rheinet GmbH.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig