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Herr Heinrich Bietmann, Dahlkampstraße 14, 48432 Rheine, weist darauf hin, dass die Dahlkampstraße, die beidseitig bebaut sei, seit inzwischen mehr als 50 Jahren nicht ausgebaut sei.

Er stellt die Frage, ob Rat und Verwaltung den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes gegenüber diesen Bürgern als erfüllt ansehen würden.

Ferner möchte er wissen, in welchem Zeitraum die Dahlkampstraße im Ausbauprogramm der Stadt Rheine gestanden habe und warum sie wann wieder herausgestrichen worden sei.

Darüber hinaus fragt er, warum die Technischen Betriebe Rheine AöR nur vor dem Haus Dahlkampstraße 6 Straßenleitpfosten aufgestellt hätten.

 

Da die v. g. Fragen ad hoc nicht beantwortet werden können, sagt Herr Dr. Lüttmann eine schriftliche Beantwortung seitens der Verwaltung zu.