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Herr Krümpel gibt folgende Information über den Umbau und die Erweiterung des Edeka-Marktes in Mesum:  

 

Der Eigentümer des Edeka-Marktes in Mesum hat einen Bauantrag gestellt,  mit dem eine Vergrößerung des Marktes von 944 m² auf 1.010 m² verbunden ist. Aus bauordnungsrechtlicher Sicht ist das Vorhaben uneingeschränkt genehmigungsfähig, planungsrechtliche Gründe stehen ebenfalls nicht entgegen.

 

Beim seinerzeitigen Verkauf des Grundstücks zur erstmaligen Errichtung des Supermarktes an den Vorgänger des heutigen Eigentümers im Jahre 1988 wurden jedoch enge Restriktionen hinsichtlich der Größe der Verkaufsflächen und der Ausweitung der Flächen nach intensiver politischer Diskussion zum Schutz der damaligen Einzelhandelsstrukturen vereinbart und im Kaufvertrag gesichert.

 

Die seinerzeit auferlegten Beschränkungen sind nach zwischenzeitlich 28 Jahren nicht mehr zeitgemäß. Heutige „Vollsortimenter“, denen der Edeka-Markt zuzurechnen ist, haben eine Größenordnung von bis zu 1.500 m² Fläche. Die in Mesum im Umfeld etablierten Discounter (Aldi, Lidl, Netto) haben bzw. werden mit bereits genehmigten Umbaumaßnahmen eine Größe von jeweils ca. 1.200 m² erreichen.

 

Der Standort des Edeka ist der Kernlage des Ortsteiles Mesum zuzuordnen, gemäß Masterplan Einzelhandel liegt er im zentralen Versorgungsbereich Mesum. Der vom Rat beschlossene Masterplan Einzelhandel beinhaltet als ein wichtiges Entwicklungsziel für den Fortbestand des zentralen Versorgungsbereiches die Sicherung der frequenzbringenden Magnetbetriebe, zu denen insbesondere Vollsortimenter zählen. Der beantragte Umbau dient der Sicherung des Marktes und folgt damit dem Masterplan Einzelhandel.

 

Im Sinne eines Nachvollziehens der aktuellen rechtlichen Lage wird die Verwaltung deshalb keine Bedenken gegen eine Abweichung von den seinerzeitigen Restriktionen erheben.