Sitzung: 10.05.2016 Haupt-, Digital- und Finanzausschuss
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Herr Krümpel gibt folgende Information über den Umbau und die Erweiterung des Edeka-Marktes in Mesum:
Der Eigentümer des Edeka-Marktes in Mesum hat
einen Bauantrag gestellt, mit dem eine
Vergrößerung des Marktes von 944 m² auf 1.010 m² verbunden ist. Aus
bauordnungsrechtlicher Sicht ist das Vorhaben uneingeschränkt genehmigungsfähig,
planungsrechtliche Gründe stehen ebenfalls nicht entgegen.
Beim seinerzeitigen Verkauf des Grundstücks
zur erstmaligen Errichtung des Supermarktes an den Vorgänger des heutigen
Eigentümers im Jahre 1988 wurden jedoch enge Restriktionen hinsichtlich der
Größe der Verkaufsflächen und der Ausweitung der Flächen nach intensiver
politischer Diskussion zum Schutz der damaligen Einzelhandelsstrukturen
vereinbart und im Kaufvertrag gesichert.
Die seinerzeit auferlegten Beschränkungen
sind nach zwischenzeitlich 28 Jahren nicht mehr zeitgemäß. Heutige
„Vollsortimenter“, denen der Edeka-Markt zuzurechnen ist, haben eine
Größenordnung von bis zu 1.500 m² Fläche. Die in Mesum im Umfeld etablierten
Discounter (Aldi, Lidl, Netto) haben bzw. werden mit bereits genehmigten
Umbaumaßnahmen eine Größe von jeweils ca. 1.200 m² erreichen.
Der Standort des Edeka ist der Kernlage des Ortsteiles
Mesum zuzuordnen, gemäß Masterplan Einzelhandel liegt er im zentralen
Versorgungsbereich Mesum. Der vom Rat beschlossene Masterplan Einzelhandel
beinhaltet als ein wichtiges Entwicklungsziel für den Fortbestand des zentralen
Versorgungsbereiches die Sicherung der frequenzbringenden Magnetbetriebe, zu
denen insbesondere Vollsortimenter zählen. Der beantragte Umbau dient der
Sicherung des Marktes und folgt damit dem Masterplan Einzelhandel.
Im Sinne eines Nachvollziehens der aktuellen
rechtlichen Lage wird die Verwaltung deshalb keine Bedenken gegen eine
Abweichung von den seinerzeitigen Restriktionen erheben.