Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

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Frau Karasch informiert, dass die Bezirksregierung mitgeteilt habe, dass öffentlichen Bekanntmachungen in der Bauleitplanung weiterhin als Vollversion in der Tageszeitung veröffentlicht werden müssen. Eine Verlinkung im Internet sei noch nicht ausreichend.

 

Herr Dr. Lüttmann weist darauf hin, dass die Bekanntmachungen in der Bauleitplanung zukünftig zusätzlich als Bürgerservice auch auf der Homepage der Stadt Rheine veröffentlicht werden.

 


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die folgende 15. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Rheine:

 

 

15. Änderungssatzung

zur Hauptsatzung der Stadt Rheine

vom _____________

 

 

Aufgrund von § 7 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), hat der Rat der Stadt Rheine in seiner Sitzung am 31. Mai 2016 mit Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Rates die folgende 15. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Rheine beschlossen:

 

 

§ 16

Öffentliche Bekanntmachungen

 

1.     Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Rheine, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden durch Bereitstellung im Internet unter www.rheine.de vollzogen, soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist. Dies gilt auch, wenn durch Rechtsvorschrift ortsübliche Bekanntmachung vorgeschrieben ist. Nachrichtlich wird auf die erfolgte Bereitstellung und die Internetadresse in der "Münsterländischen Volkszeitung" hingewiesen.

Soweit eine öffentliche Bekanntmachung im Internet gesetzlich nicht für zulässig oder nicht für ausreichend erklärt wird, wird sie durch einmaligen Abdruck in der "Münsterländischen Volkszeitung" vollzogen.

 

2.   Abs. 2 wird unverändert beibehalten.

 

 

§ 19

 

Inkrafttreten

 

Diese 15. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig