Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

I/B/1700

 

Herr Berardis beantragt den Ausbau der drei Stichwege für die unbebauten Grundstücke aus der Planung herauszunehmen. Hier entstünden Kosten, obwohl noch nicht geklärt sei, ob und wann dort gebaut werden soll.

 

Herr Schröer weist darauf hin, dass ein Teilausbau nicht erfolgen könne. Entweder werde alles ausgebaut oder gar nicht.

 

Herr Brauer lässt über den Antrag von Herrn Berardis abstimmen.

 

4 Ja-Stimmen                 10 Nein-Stimmen

 

 

 

 


Beschluss:

 

Beschluss des Bau- und Betriebsausschusses:

 

Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II: Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau des Stichweges „Föhrenweg" im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. D 96, Kennwort: „Feldkamp".

 

Stichweg „Föhrenweg" (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

 

a) Befahrbarer Bereich:

 

è  Pflasterung eines niveaugleichen Verkehrsberuhigten Bereiches inner­halb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 4,5 m bis 8,5 m breiten Mischfläche (12,0 m im Wendehammer, 3,0 m in Zufahrtswegen) aus grauem bzw. rotem Betonrecht­eckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V

 

è  Anlegung einer punktuellen Plateaupflasterung ca. 1,84 m x 1,84 m

mit einer Umrandung aus Plateausteinen und einer Innenpflasterung

aus Betonsteinpflaster, d = 8 cm, mit Unterbau  

 

b) Parken:

 

è  Pflasterung von 2,0 m breiten Parkständen (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau

 

c) Begrünung:

 

è  Anlegung von 2,0 m bzw. 3,0 m breiten Grünbeeten mit Straßenbaumbepflanzung und Unterpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche und zur Gliederung der Parkplätze mit einer Einfassung aus Rundbordsteinen

 

è  Anlegung eines rundlichen, 2,0 m breiten Grünbeetes ohne Straßenbaumbepflanzung

 

d) Entwässerung:

 

è  Straßenentwässerung über Straßenabläufe in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorh. Mischwasserkanal

 

e) Straßenbeleuchtung:

 

è  Betriebsfertige, elektrische Straßenbeleuchtung, Seitenaufsatzleuchte LSS 151-2, 2 x 11 Watt, mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig