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Die Verwaltung verweist auf die Vorlage.

 

Herr Grawe erklärt, dass seine Fraktion grundsätzlich die Erweiterung der Discounter kritisch sehe. Daher werde er gegen den Beschluss stimmen.

 

 


Beschluss:

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1.      Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

          i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 

2.      Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

         Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

         i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB

 

 

2.1    Kreis Steinfurt, 48563 Steinfurt;

          Stellungnahme vom 02. 05. 2016

 

Abwägungsempfehlung:

 

Immissionsschutz:

Der Anregung bezüglich der Häuser Friedrich-Ebert-Ring Nr. 181 und 179 ist gefolgt worden, die schalltechnische Beurteilung ist durch den Gutachter entsprechend ergänzt worden. Als Ergebnis ergibt sich eine Einhaltung der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm sowohl für den Tag- als auch für den Nachtwert. Die Nachberechnung wird als Ergänzung der schalltechnischen Beurteilung Bestandteil des Bauleitplanverfahrens.

 

 

Bodenschutz, Abfallwirtschaft:

Der Anregung bezüglich einer möglichen Bodenbelastung wird durch Aufnahme eines entsprechenden Hinweises in den Änderungsplan entsprochen.

 

Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 

2.2    Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

II.     Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB sowie § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

Abstimmungsergebnis:          mehrheitlich bei 1 Gegenstimme

 

 

III.    Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§ 1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt geänderten Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666) in der zuletzt geänderten Fassung, wird die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 75, Kennwort: "Grundversorgungszentrum Friedrich-Ebert-Ring", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

Es wird festgestellt, dass die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 75, Kennwort: "Grundversorgungszentrum Friedrich-Ebert-Ring", der Stadt Rheine der Darstellung im wirksamen Flächennutzungsplan widerspricht und demzufolge einer Anpassung im Wege der Berichtigung bedarf.

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes die Umwandlung von „Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel „Grundversorgungszentrum“ mit max. 2.000 m² Verkaufsfläche“ in „Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel „Grundversorgungszentrum“ mit max. 2.400 m² Verkaufsfläche“ im Sinne einer redaktionellen Korrektur des Flächennutzungsplanes – vorzunehmen (s. Anlage 8). Einer Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde (hier: Bez.-Reg. MS) bedarf es nicht.

 

 


Abstimmungsergebnis:          mehrheitlich bei 1 Gegenstimme