Beratungsergebnis: abgelehnt

II/A/2048

 

Herr Roscher erläutert den Antrag der SPD-Fraktion.

 

Herr Hermeling bezieht sich auf eine Anfrage aus der gestrigen Fraktionsvorsitzendenbesprechung zur Sperrklausel, die es faktisch im Kommunalwahlgesetz nicht gebe. Allerdings sei durch die vorgegebene Berechnungsmethode eine bestimmte Stimmenzahl erforderlich, um überhaupt einen Sitz im Stadtrat zu bekommen. Bei einer Wahlbeteiligung wie bei der Kommunalwahl im Jahre 2004 seien 695 Stimmen erforderlich, um in den Stadtrat einzuziehen. Dieses entspreche einem Stimmenanteil von 2,7 %.

 

Herr Reiske äußert, dass die GRÜNEN einen gemeinsamen Wahltermin von Bundestags- und Kommunalwahl aus finanziellen und organisatorischen Gründen unterstützen würden.

 

Herr Wilp erklärt für die CDU-Fraktion, dass diese den Antrag der SPD-Fraktion ablehnen werde, weil 1999 bei der Abschaffung der 5-%-Sperrklausel von der rot-grünen Landesregierung die Chance verpasst worden sei, eine niedrigere Sperrklausel einzuführen. Mittlerweile müsse derjenige, der eine neue Sperrklausel beantrage, beweisen, dass ohne eine solche Sperrklausel das demokratische Gefüge in den Räten durcheinandergebracht würde. Aufgrund der letzten Wahlergebnisse werde dieses aber außerordentlich schwierig sein. Im Übrigen müsse auch davon ausgegangen werden, dass selbst eine 3-%-Sperrklausel erneut gerichtlich überprüft werden würde.

 

Weiter führt Herr Wilp aus, dass sowohl verbundene als auch getrennte Wahlen Vor- und Nachteile hätten. Die Vorteile einer verbundenen Wahl habe Herr Roscher aufgezeigt. Bei getrennten Wahlen könnten die Wähler unvoreingenommen auf beiden Ebenen ggf. auch unterschiedlich wählen. Auch dürften bei der Kommunalwahl im Gegensatz zur Bundestagswahl 16-Jährige und EU-Bürger wählen. Ferner müssten bei verbundenen Wahlen die Wahlvorstände größer gebildet werden, sodass die finanziellen Einsparungen nur gering wären.

 

Da man durchaus anderer Auffassung als im Antrag der SPD-Fraktion sein könne, stimme die CDU-Fraktion dem Antrag nicht zu.

 

Herr Reiske beantragt getrennte Abstimmung über die gebundenen Wahlen und die erneute Einführung der Sperrklausel.


Beschluss:

 

1.   Der Rat der Stadt Rheine fordert die Landesregierung auf, die im Jahre 2009 in NRW durchzuführenden Kommunalwahlen gemeinsam mit den Wahlen zum Bundestag durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis:           16 Ja-Stimmen

                                             23 Nein-Stimmen

 

2.   Der Rat der Stadt Rheine fordert die Landesregierung auf, im Kommunalwahlgesetz festzuschreiben, dass das Erreichen von mindestens 3 % der abgegebenen Stimmen Voraussetzung für den Einzug in die kommunalpolitischen Gremien ist.

 

Abstimmungsergebnis:           12 Ja-Stimmen

                                             25 Nein-Stimmen

                                               4 Stimmenenthaltungen

 

Damit ist der Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich abgelehnt.