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Herr Kassem verweist auf die vorliegende Übersicht der Fachstelle Migration und Integration (Anlage 2), aus der hervorgeht, dass der Integrationspreis seit 2001 an verschiedene Gruppen und Einzelpersonen verliehen wurde, die sich für die Integration von Zuwanderern eingesetzt haben. Er plädiert dafür, den Preis in diesem Jahr als Dank für das Engagement der Bürger erneut zu vergeben.

 

Man müsse jetzt festlegen,  ob die Vergabe wie in den Vorjahren durch eine Jury erfolgen solle. Frau Gehrke schlägt vor, bis zur nächsten Sitzung des Integrationsrates am 31. August die Mitglieder dieser Jury zu benennen und danach Vorschläge für die Vergabe des Preises zu sammeln.

 

Herr  Mau empfiehlt eine Verleihung des Integrationspreises evtl. gemeinsam mit der Verleihung des Bürgerpreises, beide Preise seien gleich wichtig. Darüber hinaus würde sich durch die Zusammenlegung auch eine Kostenreduzierung ergeben.

 

Herr Kassem erläutert, dass der Preis mit insgesamt 1000,-- € dotiert sei und evtl. auch geteilt werden könne.

 

Herr Kahle befürchtet, dass der Integrationspreis durch die gemeinsame Vergabe mit dem Bürgerpreis sein eigenständiges Merkmal einbüßen könnte und evtl. an Bedeutung verliert. Die Gleichwertigkeit beider Preise müsse gewährleistet sein.

 

Herr Berardis spricht sich für eine gemeinsame Verleihung aus, gerade um hervorzuheben, dass beide Preise auf der gleichen Ebene vergeben werden. Das habe auch eine Signalwirkung für die Bevölkerung und fördere die Willkommenskultur.

 

Herr Kassem stellt klar, dass zunächst entschieden werden müsse, ob der Preis erneut vergeben werden solle. Die Verwaltung möge bitte klären, ob es Bedenken gegen eine evtl. gemeinsame Vergabe des Integrationspreises und des Bürgerpreises gebe.

 

Frau Gehrke entgegnet, eine gemeinsame Vergabe sei grundsätzlich möglich. Sie verweist darauf, dass im vergangenen Jahr bei der Vergabe des Bürgerpreises bereits die Vereine eingeladen wurden, die sich in der Flüchtlingshilfe engagieren. Evtl. solle man diese Entscheidung davon abhängig machen, ob der Preis an eine Person verliehen wird oder ob eine Aufsplittung auf mehrere Personen oder Gruppen erfolgt. Bei einer Aufsplittung wäre es wahrscheinlich besser, die Verleihung des Integrationspreises im Rahmen einer eigenen Veranstaltung durchzuführen.

 


Beschluss:

 

Der Integrationspreis soll im Jahre 2016 erneut vergeben werden. Es soll bis zum 31. August eine Jury gebildet werden, die aus den eingehenden Vorschlägen den oder die Preisträger ermittelt. Außerdem ist zu klären, ob die Verleihung separat stattfindet oder gemeinsam mit der Verleihung des Bürgerpreises. Der Preis soll wie in den Vorjahren mit insgesamt 1000,-- € dotiert sein, kann jedoch aufgesplittet werden.

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig