Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

00:59:00

 

Herr Jüttner- von der Gathen führt in die Vorlage ein.

 

Herr Gausmann erklärt auf Nachfrage, dass bei einer Hilfe gem. § 35 a SGB VIII der Jugendliche/das Kind selbst Empfänger der Hilfe ist, wobei im Gegensatz zu einer Hilfegewährung nach 27 ff SGB VIII die Familie Empfängerin der Hilfe ist.

 

Insofern ist eine genau abgezielte Hilfeplanung mit vorhergehender Diagnostik notwendig, um eine zielgerichtete Hilfegewährung leisten zu können.

 

Der Ausschuss nimmt die folgende Empfehlung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung wie folgt:

 


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, ein Konzept zur konsequenten Umsetzung der qualitativen und quantitativen Herausforderungen im Bereich des § 35a SGB VIII vorzulegen. Dabei sind die möglichen finanziellen Auswirkungen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen darzustellen.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig