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Elisabeth Reckmann-Bigge, Heinrich Lübke Str. 50, Rheine:

 

In der Erprobungsstufenkonferenz wurde besprochen, dass ca. 22 Schüler/innen die Schulform wechseln. Von welcher Schulform stammen die Schüler/innen?

 

Herr Gausmann:

7 Schüler/innen wechseln von der Realschule und die anderen kommen von den Gymnasien.

 

Wilhelm Rieke, Auf dem Schloss 20, Rheine:

 

1. Wo sind die Ergebnisse des Prüfauftrages aus dem letzten Schulausschuss (ergebnisoffene Prüfung) nach zu lesen? Insbesondere im Hinblick auf die Steigerung der Öffentlichkeitsarbeit für die Sekundarschulen.

2. Warum hat die Gesamtschule ein vorgezogenes Anmeldeverfahren?

3. Wer prüft hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit die Fahrkosten in Zusammenhang mit der Bildung eines Teilstandortes der Euregio Gesamtschule in Mesum?

 

Herr Gausmann:

zu 1: Im Rahmen der ergebnisoffenen Prüfung hat ein Gespräch zwischen Verwaltung und Bezirksregierung stattgefunden. Ein entsprechender Gesprächsvermerk wurde den Schulausschussmitgliedern vorgelegt und ist in die Vorlage eingeflossen. Auch die verstärke Öffentlichkeitsarbeit der Sekundarschule am Hassenbrock wurde dort besprochen.

zu 2:Das vorgezogene Anmeldeverfahren wird auf Antrag des Schulträgers unter Maßgabe des rechtlichen Verfahrens durchgeführt. In der Vergangenheit mussten jedes Jahr Schüler/innen an der Gesamtschule abgelehnt werden. Um den abgelehnten Schüler/innen die Möglichkeit zu gewährleisten, an einer anderen Wunschschulen einen Platz zu erhalten, führe man das vorgezogene Anmeldeverfahren durch.

zu3: Die Schülerfahrkosten werden stringent nach Schülerfahrkostenverordnung gewährt und sind im Produkt 1201 abgebildet. Eine freiwillige Zahlung für eine Schule erscheint als nicht möglich, da dann im Rahmen der Gleichbehandlung allen Schüler/innen ein Recht auf Fahrkostenerstattung außerhalt der Fahrkostenverordnung zustehe.

 

Sabine Farwick, Kösterskamp 19, Rheine:

 

1. Besteht die Möglichkeit zur Lenkung von Schülerströmen durch Schuleinzugsbereiche?

2. Laut Schulgesetz wird verlangt, dass bei Neugründung einer Schule ein kompletter Durchlauf einer Schule gewährleistet werden muss Wie passt dieses zur Auflösung der Schule?

3. Wie wird der Elternwille ermittelt und umgesetzt?

 

Herr Gausmann:

zu 1: Im aktuellen Anmeldeverfahren haben sich 10 Kinder von rechts der Ems in Mesum an der Sekundarschule am Hassenbrock angemeldet und 15 Schüler/innen, die links der Ems wohnen, im Schotthock an der Nelsen- Mandela- Schule. Die Bildung von Schuleinzugsbereichen scheint daher als nicht sinn- und wirkungsvoll. Die Bildung eines Schuleinzugsbereiches für das Stadtgebiet ist laut Weisung des Ministeriums nicht möglich

zu2: Das Gesetz sieht einen Durchlauf einer Schule vor. Bei Gründung der Schule waren die Prognosen für einen Durchlauf gegeben. Heute müsse man feststellen, dass sich diese Prognosen nicht bewahrheitet haben.

zu3: Der Elternwille ist schwierig darstellbar. Was man allerdings abbilden könne ist das Anmeldeverfahren. Zur Zeit sei keine Elternbefragung geplant.

 

Christiane Waanders, Jägerstr. 110b, Rheine:

 

Gibt es bezüglich der Schulstruktur vergleichbare Systeme?

 

Herr Gausmann:

Nach intensiven Beratungen mit der Schulaufsicht wurde seinerzeit die Entscheidung für zwei Sekundarschulen getroffen. Der Schulträger hat sich dabei für die Standorte Mesum und Schotthock entschieden. Im Jahr 2012 war nicht absehbar, wie sich die neue Schulform der Sekundarschulen neben eine sehr starken Realschule und Gesamtschule entwickeln. Rheine sei vergleichbar mit Bochholt, wobei Rheine räumlich mit 15.000 Einwohnern im Südraum sehr speziell ist. Es sei bekannt, dass alle Kommunen, die parallel das integrierte und gegliederte Schulsystem anbieten, ein hohes Akzeptanzproblem an den Sekundarschulen haben.

 

Martin Woltering, Laugärten 44, Rheine:

 

1. Die Gemeinde Neuenkirchen mache Werbung mit der Übernahme der Schülerfahrkosten. Wie steht die Politik zu dieser Art von Schülerwerbung?

2. Wie können sich die Eltern und Interessensgemeinschaft in Mesum in den Prozess einbringen?

 

Herr Gausmann:

zu1: Die Verwaltung der Stadt Rheine erbringt die Fahrtkosten entsprechend der gesetzlichen Regelung nach der Schülerfahrkostenverordnung.

zu2: Als Bindeglied zwischen Politik und Verwaltung besucht der Beigeordnete zur Zeit fast jede Schulkonferenz Dabei pflegt und sucht er den Kontakt zu den Schulpflegschaften, um jede Anregung mitnehmen zu können.

 

Herr Gude:

zu2: Die Politik ist für jede Einladung offen und immer zu einem Gespräch bereit.

 

Christof Koenen, kommissarischer Leiter der Kardinal- von- Galen- Schule:

 

Warum wurde die Kardinal- von- Galen- Schulen nicht vor Beschlussfassung besichtigt?

 

Herr Gausmann:

Es war eine Informations- und Besichtigungsfahrt mit Mitgliedern des Schulausschusses beabsichtigt. Eine solche wurde von der Verwaltung organisiert. Eine Durchführung mit 4 Teilnehmern wäre jedoch nicht wirtschaftlich gewesen und wurde allein aus dem Grunde kurzfristig abgesetzt.