Beratungsergebnis: geändert beschlossen

11:30

 

Herr Gausmann erläutert die Vorlage. Diese sei das Resultat eines Gespräches der Verwaltung mit der Bezirksregierung am 21.04.2016. Hierüber wurde bereits in einem vorangegangenen Arbeitskreis Schulstruktur gesprochen. Sowohl der Gesprächsvermerk als auch diese Vorlage wurde im Vorfeld mit der Bezirksregierung abgestimmt.

 

Herr Gausmann informiert des Weiteren, dass durch die Interessengemeinschaft der Sekundarschule am Hassenbrock eine Unterschriftenliste mit 2000 Unterschriften gegen die Schließung der Sekundarschule am Hassenbrock überreicht wurde. Darüber hinaus sind auch weitere verschiedene Stellungnahmen, u.a. von den betroffenen Schulen, eingegangen und bekannt.

 

Es besteht Einigkeit, dass der vorgelegte Beschlussvorschlag zum jetzigen Zeitpunkt nicht beschlossen werden könne. Es wurde überfraktional vereinbart, dass zunächst ein Gespräch zwischen Politik  und der Bezirksregierung als obere Schulaufsicht einzufordern sei. Im Vorfeld sei ein Fragenkatalog bzw. Forderungskatalog für dieses Gespräch zu erstellen. Sollte die Bezirksregierung das gemeinsame Gespräch mit der Politik verweigern, solle das Gespräch unter ausdrücklicher Missbilligung des Schulausschusses lediglich zwischen den Vertretern der Verwaltung und der Bezirksregierung unter Zurhilfenahme des erstellten Fragen-/ Forderungskataloges stattfinden.

 

Auf Nachfragen erklärt Herr Gausmann, dass, sofern die Mindestzahl an der Sekundarschule am Hassenbrock im nächsten Anmeldeverfahren nicht erreicht werden, die Schulaufsicht die weitere Bildung von Eingangsklassen versagen könne. In diesem Fall seien die an der Schule angemeldeten Schüler/innen an den anderen Rheiner Schulen zu beschulen. Mit einer nochmaligen Ausnahmegenehmigung  sei nicht zu rechnen, da diese bereits vor zwei Jahren in Anspruch genommen wurde. Solle eine strukturelle Veränderung  der Schullandschaft der Stadt Rheine zum Schuljahr 2017/18 stattfinden, müsse der Rat als Entscheidungsgremium des Schulträgers im Oktober dieses Jahres einen entsprechenden Beschluss fassen. Danach können die weiterführenden Schulen ihre Informationsveranstaltungen im November gestalten, bevor im Februar kommenden Jahres das Anmeldeverfahren folge.

 

Es wird bemängelt, dass der Handlungsspielraum der Stadt Rheine als Schulträger durch die Aussagen der Bezirksregierung erheblich eingeschränkt werde. Solle die Bezirksregierung nicht zu einem Gespräch mit der Politik bereit sein, wolle man ggf. das Gespräch mit dem Ministerium suchen. Es sei dennoch wichtig ein zukunftsfähiges gesamtstädtisches Konzept zu entwickeln. Es wird angemerkt, dass der Erfolg bzw. Misserfolg der Sekundarschule ohne, dass sie einen vollständigen Durchlauf absolviert habe, nicht beurteilt werden könne.  Des Weiteren werde in der Erhöhung der Zügigkeit der Gesamtschule eine Schwächung derselben gesehen. Das Schülerpotenzial werde sich in Bezug auf die angestrebte Quotelung durch mehr Klassen nicht ändern. Bei der Standortprüfung solle man alle Optionen in Betracht ziehen.  Es besteht Einigkeit, dass bei den weiteren Entwicklungen die betroffenen Eltern, Schüler/innen und Schulleiter/innen beteiligt werden sollen.

 

Zur Entwicklung eines Fragen-/ Forderungskataloges für das Gespräch mit der Bezirksregierung soll zunächst ein Sondierungsgespräch mit den politischen Vertretern des Arbeitskreises Schulstruktur, sowie aller Schulleitungen der weiterführenden Schulen stattfinden. Das Ergebnis hieraus soll in einem Arbeitskreis mit den politischen Vertretern des Arbeitskreises Schulstruktur beraten und final bearbeitet werden.

 

 


Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung bezüglich möglicher Veränderungen der Schulstruktur im Sek. I Bereich zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung Folgendes in Abstimmung mit der Bezirksregierung als zuständige Schulaufsicht vorzubereiten:

 

1.      Auflösung der Sekundarschule am Hassenbrock zum Ende des

          Schuljahres 2016/2017

2.      Gleichzeitig Erweiterung der Zügigkeit der Euregio- Gesamtschule   auf acht Klassen je Jahrgangsstufe mit der Bildung eines dauer-  haften Teilstandortes mit Beginn des Schuljahres 2017/18

3.      Erstellung einer Vergleichsanalyse der für einen Teilstandort in        Frage kommender Schulstandorte im Hinblick auf:

          - räumliche Rahmenbedingungen

          - Auswirkungen auf die Schülerfahrkostenerstattung

          - Organisation der Anbindung an den Hauptstandort

          - mögliche Folgenutzung der freigezogenen Standorte

 

Beschluss:

 

Der Schulausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

1.      Die Verwaltung wird beauftragt ein Gespräch zwischen dem    Schulträger mit Vertreter/innen der Schulpolitik und der Schulauf- sicht (Bezirksregierung Münster) einzufordern. Dieses kann durch   eine entsprechende schriftliche Willensbekundung durch den Vorsitzenden und die stellvertretende Vorsitzende des    Schulausschusses begleitet werden.

          Zur Vorbereitung dieses Gespräches sollen vor der Sommerpause     zwei Sitzungen des Arbeitskreises Schulstruktur (nur politische      Vertreter) stattfinden, zwecks Erstellung eines Forderungs-     /Fragenkataloges im   Hinblick auf die zukünftige Schulstruktur im          Sek. I Bereich der Stadt Rheine. Zu der ersten Sitzung sind eben   falls die Schulleiter/innen der weiterführenden Schulen der Stadt    Rheine einzuladen.

2.      Sollte die Schulaufsicht ein oben angegebenes Gespräch          verweigern, erfolgt dieses Gespräch unter ausdrücklicher   Missbilligung des Schulausschusses der Stadt Rheine zwischen der   Verwaltung und der Bezirksregierung. Der im Arbeitskreis           Schulstruktur erstellte Forderungs-/Fragenkataloges soll dann von der Verwaltung an die Bezirksregierung herangetragen werden.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig abgelehnt