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Herr Dr. Vennekötter verliest Auszüge aus dem Bericht der Verwaltung. Er erklärt, dass es bekanntlich eine Eingabe der CDU-Fraktion zur Verbesserung der Parkraumsituation rund um das Mathias-Spital gegeben habe und die einzelnen Punkte an den Arbeitskreis Verkehr zur Überprüfung weitergeleitet worden seien. Herr Dr. Vennekötter geht kurz auf die Frage „Wie geht es weiter?“ ein.

Er erklärt, dass es aktuell Veränderungen in Bezug auf die aktuelle Parkraumsituation geben werde, da beispielsweise das Mathias-Spital 100 zusätzliche Parkplätze plane. Außerdem könne, wenn der Ausbau der Sprickmannstraße beendet sei, die zweite Buslinie eingerichtet werden. Ebenfalls werden sich Änderungen in der Schullandschaft ergeben, die sich weiter auf die Situation auswirken werden. Herr Dr. Vennekötter weist darauf hin, dass diese neuen Informationen in den bisherigen Untersuchungen noch nicht berücksichtigt werden konnten und deshalb im I. Halbjahr 2017 eine Evaluierung stattfinden werde. Danach könnten dann, anhand der noch bestehenden Probleme weitere Maßnahmen entwickelt werden. Die Punkte, die vom Arbeitskreis Verkehr schon behandelt wurden, seien in Teilen schon umgesetzt worden. Allerdings gebe es auch Teile, die aus diversen Gründen nicht umgesetzt werden können.

 

Herr Dr. Konietzko erklärt, dass er mit der Beantwortung der Fragen durch den AK Verkehr nicht zufrieden sei. Aus seiner Sicht, sei die Beantwortung der Fragen verwaltungstechnisch ausgerichtet und nicht bürgerorientiert formuliert.

 

Herr Dr. Vennekötter sagt zu, dass die noch bestehenden Frage und die Antworten mit in die Evaluierung einfließen werden. Er weist darauf hin, dass der AK Verkehr die Aufgabe habe, dies verwaltungstechnisch zu beantworten und zu prüfen.

 

Herr Hagemeier erklärt, dass er festgestellt habe, dass der Ausbau des Alten Neuenkirchener Weges in weite Ferne gerückt sei. Er weist darauf hin, dass der Ausbau und nachfolgend die Bewirtschaftung der Straße als Parkraum eng mit der Maßnahme Mathias-Spital zusammenhänge. Er möchte wissen, wie sich die Verwaltung das weitere Vorgehen diesbezüglich vorstelle.

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass gesagt wurde, wenn die Straße Alter Neuenkirchener Weg ausgebaut werde, dann werde auch hier das Parkraumkonzept greifen. Dies sei nicht andersherum vorgesehen gewesen. Die Entscheidung, ob die Straße vorzeitig ausgebaut werden müsse, könne nur von Seiten der Politik getroffen werden. Es sei aus seiner Sicht bezüglich des Parkraumes unerheblich, ob dieser bewirtschaftet sei oder so als Parkraum genutzt werde.

 

 

Bericht der Verwaltung aus der Sitzung vom 19.05.2016                                   

 

TOP                                 Antragsteller                          Anliegen

 

 

1.       TOP 4.2                 CDU-Fraktion                  Verbesserung der Park-            ÖS                         Eingabe                          raumsituation um das

                             BauA 10.05.16                Mathias-Spital

 

          Antwort AK Verkehr                           

 

1.      Es wird beantragt, an der südlichen Seite der Michaelschule Kurzhaltezonen für Eltern, welche ihre Kinder zur Schule bringen, einzurichten.

 

AK:    Im Bereich der Sutrumer Straße (südliche Seite der Michaelschule) wird in   Kürze durch Verkehrsbeschilderung die Möglichkeit zum Kurzzeitparken      geschaffen.

 

2.      Es wird beantragt, an der Michaelschule Parkplätze für Menschen mit Behinderung einzurichten.

 

AK:    Von den AK-Mitgliedern wird empfohlen, Parkmöglichkeiten für          Menschen mit Behinderung auf dem Schulgelände herzurichten.

 

          Mitteilung von Herrn Elbers (FB Recht und Ordnung)

 

          Im Telefonat mit Frau Breme von der Michaelschule habe sich herausge-     stellt, dass an der Michaelschule zwar körperlich beeinträchtigte Kinder          unterrichtet werden, diese Kinder allerdings nicht das zur Erlangung eines      EU-Parkausweises erforderliche Merkmal „aG“ oder „BL“ in ihrem                   Schwerbehindertenausweis haben.

          Da auf Schwerbehindertenparkplätzen lediglich Personen mit

          EU-Park-ausweis parken dürfen, würde die Einrichtung solcher Parkplätze   ins Leere laufen.

          Von Seiten der Schule wird kein Bedarf gesehen.

 

          Herr Elbers ist mit Frau Breme so verblieben, die Angelegenheit zunächst    als erledigt zu betrachten.

 

3.      Es wird beantragt, die Beschilderung rund um das Mathias-Spital  hinsichtlich ihrer Übersichtlichkeit, insbesondere im Hinblick auf die Abstände der Parkscheinzonen-Beschilderung, zu prüfen.

 

AK:    Aus Sicht der AK-Mitglieder sind die Verkehrszeichen gemäß HAV (Hinweise          für das Anbringen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen)                       ordnungsgemäß und gut erkennbar installiert. Insofern besteht hier aktuell     kein Handlungsbedarf.

 

4.      Es wird beantragt, die Möglichkeit von Anwohnerparkausweisen für Anwohner ohne eigenen Stellplatz auf dem Grundstück zu schaffen und einige Stellplätze hierfür auszuweisen (einschließlich Neuenkirchener Straße).

 

AK:    Lt. Masterplan „Parken rund um das Mathias-Spital“ ist eine Bewohner-       parkregelung nicht vorgesehen. Die angeregte Bewirtschaftung der     Parkstreifen mit einer einhergehenden Freistellung der Anwohner wird auch von den Mitgliedern des AK Verkehr nicht als zweckdienlich angesehen, da      nur vereinzelt Personen die Anspruchsvoraussetzungen für die Erteilung     von Bewohnerparkausweisen erfüllen würden. Im Umkreis des Mathias-   Spitals befinden sich fast ausschließlich Häuser mit eigenen      Zufahrten/Stellplätzen. Bewohnerparkausweise dürfen aber nur an         Personen ausgegeben werden, denen keine Garagen oder Stellplätze          zur Verfügung stehen.

          Zudem müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein:

          -Die Antragsteller müssen in der Bewohnerparkzone mit Hauptwohnung      gemeldet sein und dort auch wohnen.

          -Die Antragsteller müssen Halter des angegebenen Kfz sein.

 

5.      Es wird beantragt, die Notwendigkeit und Umsetzung von temporären Parkverboten während der Müllabfuhr- und Straßenreinigungszeiten zu prüfen.

 

AK:    Von der TBR (Frau Starke) wurde folgende Stellungnahme abgegeben:

Es liegen keine Beschwerden bezüglich nicht entleerter Mülltonnen vor.       Insofern besteht aktuell keine Notwendigkeit, Verkehrsregelungen zu    treffen, um die Müllabfuhr zu gewährleisten.

          Die Fahrbahnen der Straßen im Stadtgebiet werden regelmäßig         gereinigt. Parkbuchten werden dort gereinigt, wo es möglich ist, d.h.,      dort wo keine Kfz parken. Zur Gewährleistung der Straßenreinigung ist es           laut Straßenreinigungsgesetz grds. nicht vorgesehen  Verkehrsregelungen       zu treffen.

 

6.      Es wird beantragt, vermehrt Ordnungskontrollen in den bewirtschafteten, wie auch den nichtbewirtschafteten Bereichen durchzuführen. Insbesondere im Hinblick auf Kurven, Gehsteigen oder vor Einfahrten abgestellten Fahrzeugen, sowie auf mehrwöchige Dauerparker.

 

AK:    Die Verkehrsüberwachungskräfte führen fast täglich im Umfeld des

          Mathias-Spitals Kontrollen durch (während der Schulferien wird die             Überwachungsintensität allerdings reduziert). Bei diesen Kontrollen werden          sämtliche ahndungsfähige Parkverstöße gemäß StVO geahndet. Zudem wird im Falle von Beschwerden flexibel reagiert, soweit die personellen        Möglichkeiten bestehen.

 

7.      Es wird beantragt, die bisher nicht durchgeführten, aber bereits im BauA am 22.01.15 beschlossenen Maßnahmen aus der Evaluation „Parken rund um das Mathias-Spital“ (Vorlage 022/15) umzusetzen.

 

AK:    Die im BauA beschlossenen Maßnahmen wurden, soweit möglich        umgesetzt. Lediglich in den Bereichen „Sprickmannstraße“ und Alter     Neuenkirchener Weg“ konnten bisher keine Maßnahmen getroffen     werden. Nach vollständigem Ausbau dieser Straßen wird geprüft, ob und an      welchen Stellen das Aufstellen von Parkscheinautomaten  möglich ist.

 

Anmerkung von Herrn Dr. Vennekötter:

Die noch ausstehende Evaluierung soll nach Einführung der zweiten Buslinie im I. Halbjahr 2017 wieder aufgegriffen werden. Im Anschluss könne dann der aktuelle Sachstand bewertet werden.

         

 

 

2.       TOP 11.1               Herr Siegler                     Radverkehr Kreuzung

          ÖS                        BauA  14.04.16              Konrad-Adenauer-Ring/

                             Anfrage                          Salzbergener Straße

 

          Antwort AK Verkehr                           

 

 

Herr Siegler möchte wissen, ob für Radfahrer aus Richtung Droste-Hülshoff-Straße/Bodelschwinghbrücke der Radweg für 20 m entgegen der Fahrtrichtung freigegeben werden kann, um dann direkt in den Bentlager Weg einzubiegen.

 

AK:    Dem Antrag kann aus Verkehrssicherheitsgründen nicht entsprochen          werden. Die AK-Mitglieder sind sich darin einig, dass eine offizielle          Freigabe dieses Teilbereiches dazu führen würde, dass Radfahrer auf      der     „falschen“ Straßenseite weiterfahren würden.

          Hierdurch würde die Unfallgefahr im weiteren Verlauf des Radweges stei    gen. Zudem besteht gemäß StVO Rechtsfahrgebot.

 

 

 

 

 

 

3.       TOP 8          Herr Weßling                             Bannewiese, Friedens-

          ÖS               BauA 21.01.16                          platz, Veitstraße, Heinrich-

                   Anfrage                                    Straße  (Einbahnstraßen-                                                                                       regelung)

                                                                   - Beidseitige Freigabe für

                                                                   den Radverkehr                        Antwort AK Verkehr                          

 

 

Herr Weßling bittet zu prüfen, ob Einbahnstraßenregelungen im Bereich Bannewiese, Friedensplatz etc. dem Radverkehr generell beidseitig freigegeben werden können.

 

AK:    Bereits im Vorfeld der Planung wurde die Freigabe der Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung berücksichtigt. Die Straßenverkehrsbehörde hat den Beschilderungsplan mit der Freigabe für Radfahrer entgegen der Einbahnrichtung angeordnet. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme werden die entsprechenden Verkehrszeichen aufgestellt.