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Herr Dörtelmann führt einleitend aus, dass der Ausschuss bereits am 28.10.2015 einen Grundsatzbeschluss zur Entwicklung der betreffenden Flächen und zur Erarbeitung eines Bebauungsplanvorentwurfes gefasst habe. Herr Dörtelmann geht im Folgenden nochmal auf die Konzeption ein. Das Plangebiet wird an vier Stellen an das bestehende Straßennetz angebunden. Dadurch wird sich der zusätzlich entstehende Verkehr auf alle Straße verteilen und die Mehrbelastung in einem verträglichen Rahmen bleiben. Die etwas größere öffentliche Verkehrsfläche an der Kita ist für die anfahrenden und abfahrenden Eltern gedacht, die ihre Kinder zum Kindergarten bringen. Hierdurch sollen Verkehrsbehinderungen vermieden werden.

Der Bebauungsplan sieht eine klassiche Einfamilienhausbebauung, überwiegend eingeschossig mit maximal 2 Wohneinheiten pro Gebäude vor. Die Dachgestaltung ist nicht zwingend vorgeschrieben, es sollte aber ein geneigtes Dach sein.

Die Kita kann zweigeschossig gebaut werden, ansonsten ist die Gestaltung flexibel gehalten, damit die Fläche optimal für die Kita ausgenutzt werden kann.

Weiter weist Herr Dörtelmann auf ein Schreiben des Stadtteilbeirates Schotthock hin. In diesem Schreiben fordert der Stadtteilbeirat, auf die Kita zu verzichten, da seiner Ansicht nach der Bedarf nicht erkennbar sei. Anstelle der Kita möchte er diese Fläche ebenfalls der Wohnbebauung zuführen. Diese werde dringender gebraucht als eine Kita.

Der Fachbereich 2 kann das so nicht bestätigen, denn nach wie vor werden Kita-Plätze dringend benötigt. Daher könne die Verwaltung dem Einwand des Stadtteilbeirates nicht folgen.

Die Verwaltung schlägt vor, die Festsetzungen so zu belassen und ein zweistufiges Bebauungsplanverfahren durchzuführen.

 

Herr Bems kann den Ausführungen so folgen. Das Schreiben des Stadtteilbeirates habe seine Fraktion sehr überrascht, denn es werden mehr Kita Plätze benötigt. Er schlägt daher vor, dieses Schreiben im Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit abzuwägen.

 

Herr Doerenkamp kann diesem Beschluss so folgen, diese Bebauung sei ein sinnvoller Lückenschluss.

 

Herr Winkelhaus merkt an, die Verwaltung solle überlegen, die Sandkampstraße zu verlängern, um den Druck durch die PKW‘s zu mindern.

 

 


Beschluss:

 

I.       Aufstellungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 334, Kennwort: "Bergstraße - Sandkampstraße", der Stadt Rheine aufzustellen.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ist im Übersichtsplan zum Bebauungsplan geometrisch eindeutig festgelegt. Er umfasst konkret das im Übergang der Stadtteile Schotthock und Altenrheine gelegene, etwa 1,6 ha große und in der Planzeichnung dargestellt Flurstück 121 in der Flur 6 der Gemarkung Rheine, r. d. Ems zuzüglich eines etwa 300 m² kleinen Teilbereichs des Flurstücks der abgehängten Sandkampstraße (Gemarkung Rheine r.d. Ems, Flur 37, Flurstück 700). Das Teilstück verbindet die alte Sandkampstraße mit dem Plangebiet. Die Begrenzungen des Geltungsbereiches können wie folgt beschrieben werden:

 

·         Im Westen grenzt das Plangebiet an die bestehende Wohnbebauung der Straßenzüge „Plackenstraße“ und „Hartmutweg“.

·         Im Norden begrenzt die südliche Randbebauung des „Rüdigerweg“ bzw. der „Dietrichstraße“ das Plangebiet.

·         Im Osten grenzt das Plangebiet an die alte „Sandkampstraße“, von der ein Verbindungsstück Teil des Geltungsbereiches ist.

·         Im Süden markiert der neue Standort der Freiwilligen Feuerwehr rechts der Ems an der Bergstraße die Grenze des Geltungsbereiches.

 

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 334, Kennwort: "Bergstraße - Sandkampstraße", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist. Parallel hierzu wird die Verwaltung die gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgesehene Beteiligung der Behörden vornehmen.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 


 

Abstimmungsergebnis:          einstimmig