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Kathrin Höffgen, Am Stadtpark 13, Rheine

 

1. Warum werden die zwei Stellen der ausscheidenden Lehrerinnen der Musikschule nicht direkt nachbesetzt?

 

Herr Gausmann:

Stellen können nur im Rahmen des Stellenplans nachbesetzt werden. Die beiden Mitarbeiter/innen waren bisher im Stellenplan nicht abgebildet und können somit nicht nachbesetzt werden.

 

2. Der Sekundarbereich I soll erhalten bleiben. Womit müssen die Eltern der Kinder ab 10 Jahren rechnen?

 

Gausmann: Das Urteil des Landessozialgerichtes bezüglich der Festanstellung von Musikschullehrern/innen muss ausgewertet werden, um planen zu können, wie die Struktur in der Musikschule zukünftig aussehen soll. Vor Prüfung des Urteils kann keine Prognose erfolgen.

 

Nachfrage: Die Kinder der Chellolehrerin bekommen keine neue Lehrerin?

 

Gausmann: Durch unterschiedliche Gründe wurde in der Vergangenheit mehr Personal fest angestellt als im Stellenplan vorgesehen war. Da der Stellenplan die Stellen nicht vorsieht, kann keine Nachbesetzung erfolgen. Eine Einstellung von Honorarkräften gestaltet sich aufgrund des Urteils des Landessozialgerichtes als schwierig.

 

Heike Hartmann, Goldhammerweg 15, Rheine

 

1. Wie ist die strategische Ausrichtung des Instrumentalbereichs?

 

Gausmann: Der Schwerpunkt liegt zurzeit in der frühkindlichen Förderung. Dies liegt unter anderem an Refinanzierungsstrukturen. Es gibt aber auch Musikprojekte in Einzel- und Gruppenunterricht im offenen Ganztag. Dies soll weiter geführt werden, sofern es mit dem Angebot im offenen Ganztag vereinbar sei. Dazu gibt es neben der städtischen Musikschule auch freie Musikschulen, die Ihre Leistungen anbieten.