Herr Kassem berichtet, dass einigen geduldeten Flüchtlingen die Konto-Eröffnung

bei der Stadtsparkasse Rheine verweigert worden sei. Begründet werde diese Absage damit, dass nach der Neufassung des Zuwanderungsgesetzes die Duldung nicht länger ein Ausweispapier darstelle. Es betreffe diejenigen, die jetzt mit der Duldung ein neues Konto beantragen.

 

In einem persönlich geführten Gespräch mit dem Leiter der Stadtsparkasse, Herrn Tilly und seinem Mitarbeiter sei mitgeteilt worden, dass das Institut auf-

grund der Gesetzgebung nicht verpflichtet sei, in den genannten Fällen ein Konto

zu eröffnen. Diese Auffassung vertrete auch der übergeordnete Verband auf Lan-

desebene.

 

Nach kurzer Aussprache wird Übereinstimmung dahingehend erzielt, dass der

übergeordnete Sparkassenverband sowie die LAGA um Stellungnahme gebeten

wird. Darüber hinaus soll ein Gespräch mit dem Vorsitzenden des Verwaltungs-

rates der Stadtsparkasse geführt werden.