1:50:55
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Dienstanweisung zur vorläufigen Haushaltsführung (§ 82 Gemeindeordnung NW) zur Kenntnis.
1:50:55
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Dienstanweisung zur vorläufigen Haushaltsführung (§ 82 Gemeindeordnung NW) zur Kenntnis.