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Beschluss:
Der Rat der Stadt
Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den folgenden Entwurf der
Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der "Dechant-Pietz-Straße (Schorlemerstraße bis
Sperberweg/Pirolweg) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 60 z, Kennwort:
"Schmale Straße-Ost":
S a t z u n g
über die Herstellungsmerkmale für den
Ausbau der „Dechant-Pietz-Straße“
(B-Plan Nr. 60 z „Schmale Straße-Ost“)
der Stadt Rheine
vom _______________
Gem. §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), hat der Rat der Stadt Rheine durch
Beschluss vom 27.09.2016 folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den
Ausbau der "Dechant-Pietz-Straße
(Schorlemerstraße bis Sperberweg/Pirolweg) im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 60 z, Kennwort: "Schmale Straße-Ost"
erlassen.
Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der zz. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:
„Dechant-Pietz-Straße“ (Verkehrsberuhigter
Bereich)
Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:
1. Mischfläche, bestehend aus
a) niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster
b) Verkehrsgrün,
bestehend aus Grünbeeten mit/ohne Baumbepflanzung und mit Unterpflanzung
c) Parkständen
mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster
2. betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
3. Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation
Abstimmungsergebnis: einstimmig