Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

01:17:01   

 

Seitens der Verwaltung wird auf die Vorlage verwiesen.

 


Beschluss:

 

 

1.     Das östliche Teilstück der Bonsestraße, im anliegenden Lageplan in Rot dargestellt, Gemarkung Rheine-Stadt, Flur 120, Flurstück 531 tlw., wird hiermit gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) eingezogen, weil eine Verkehrsbedeutung für die Straßenfläche nicht mehr gegeben ist.

 

2.     Das westliche Teilstück der Bonsestraße, im anliegenden Lageplan in Gelb dargestellt, Gemarkung Rheine-Stadt, Flur 120, Flurstück 531 tlw., wird hiermit gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) teileingezogen, weil eine Verkehrsbedeutung für den motorisierten Verkehr nicht mehr gegeben ist. Dieses Teilstück soll künftig nur dem Radfahrer- und Fußgängerverkehr dienen.

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig