Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Abstimmung: Nein: 1

I/A/3444

 

Herr Schröer erläutert, dass der Zuschussantrag zur Fristwahrung gestellt werden muss. Die Mittel stünden beim Regierungspräsidenten für 2009 bereit.

 

Herr Hagemeier fragt nach, ob die Stadt Rheine verpflichtet sei die Anlage zu bauen, wenn der Antrag gestellt werde. Weiter möchte er wissen, ob die Anlieger an den Kosten beteiligt werden können.

 

Herr Schröer antwortet, dass die Gesetzeslage für eine Beteiligung der Anwohner sehr schwammig sei. Damit eine Umlage möglich werde, müssten Gutachten erstellt werden. Die hierfür anfallenden Kosten stünden in keinem Verhältnis zu der Umlage. Daher bevorzuge die Verwaltung den Bau der Stauanlage nur mit den Landesmitteln.

 

Herr Hagemeier fragt nach in wie weit die Stadt verpflichtet sei die Anlage zu bauen.

 

Herr Schröer antwortet, dass es nicht ganz klar sei, in wie weit die Stadt verpflichtet ist, die Stauanlage zu bauen. In Streitfällen müsse ein Gericht entscheiden.

 

Herr Willems merkt an, dass die Stadt Rheine die Stauanlage bauen könne, aber nicht dazu verpflichtet sei.

 

Herr Löcken meint, dass die Stadt sehr wohl verpflichtet sei die Anlage zu bauen, denn man habe die Emsbebauung zugelassen und müsse nun die Verantwortung übernehmen.

 

Herr Schröer gibt zu bedenken, wenn der Antrag jetzt nicht gestellt würde, in den nächsten 10 Jahren bestünde keine erneute Chance auf die Landesmittel.

 

Herr Kohnen fragt nach, ob in anderen Gemeinden schon Erfahrungen mit der Beteiligung von Anliegern gesammelt wurde.

 

Herr Gehring antwortet, dass das Wasserrecht eine Beteiligung an den Kosten ermögliche, im Einzelfall müsse diese Beteiligung jedoch mit einem Gutachten nachgewiesen werden.

 

Der Bau- und Betriebsausschuss wird der Vorlage zustimmen. Die Ausgaben sollen auf 165.000 Euro im Haushalt begrenzt werden.

 

 


Beschluss:

 

1.     Der Bau- und Betriebsausschuss beauftragt die Verwaltung, für die Hochwasserschutzanlage der Ems am Timmermanufer einen Zuschussantrag bei der Bezirksregierung in Münster zu stellen.

 

2.     Für diese Maßnahme ist ein Festbetrag (Eigenanteil) von 165.000 Euro im städtischen Haushalt zu veranschlagen. Nach Eingang des Bewilligungsbescheides soll der Vorgang erneut dem Bau- und Betriebsausschuss vorgelegt werden.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig