Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

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Herr Dr. Lüttmann weist darauf hin, dass nicht nur neue Steuern erhoben werden, sondern auch eine Steuer, die für gewerbliche Tanzveranstaltungen, aufgehoben werde.

 

Herr Lenz erinnert daran, dass Ende 2014 die Vergnügungssteuer wieder mehr in die Schlagzeilen gekommen sei, nachdem Diskothekenbetreiber sich vermehrt über Ungleichbehandlungen beschwert haben. Der CDU-Fraktion seien viele Unstimmigkeiten in der Satzung aufgefallen. Das Anschauen von pornografischen Inhalten wurde laut der alten Satzung besteuert; das praktizieren/ausüben jedoch nicht. Außerdem wurden Tanzveranstaltungen höher besteuert, als die Einspielergebnisse von Spielautomaten in Spielhallen, obwohl gerade bei den Tanzveranstaltungen die Lenkungsfunktion schon lange weggefallen sei, weil über mehrere Jahre nur 3 Diskotheken in Rheine vorhanden seien. Die Diskotheken würden durch GEMA-Zahlungen, Rauchverbot und allgemeine Änderungen im Ausgehverhalten schon geschwächt. Es sei wichtig die Diskotheken zu stärken, um so auch ein Angebot für Jugendliche in Rheine vorhalten zu können.

19 % Vergnügungssteuer auf das Einspielergebnis bei Spielhallen habe die Neuansiedlung nicht verhindert. Rechtsanwälte, Jugendarbeiter und Sozialverbände warnen, dass durch Spielsucht der Einstig in die Beschaffungskriminalität dramatisch hoch sei. Herr Lenz macht deutlich, dass es der CDU-Fraktion daher wichtig sei, den Steuersatz so hoch wie möglich zu setzen und in dem Zusammenhang, die bis dato nicht mitbesteuerten Wettbüros einzubeziehen. Auch hier sei, wie bei den Spielhallen das Problem der Beschaffungskriminalität enorm. Die CDU-Fraktion sei mit den Ausarbeitungen der Verwaltung und der Vorlage zufrieden und werde dem Beschlussvorschlag zustimmen.

Herr Lenz macht deutlich, dass es wichtig sei, auch im Hinblick auf den im nächsten Jahr neu ausgehandelten Glücksspielstaatsvertrag über mögliche Erhöhungen in zeitlichen Abständen immer wieder nachzudenken. Auch sollte darüber nachgedacht werden, die Einspielergebnisse in den Spielautomaten zu versteuern. Die Besteuerung der Ladenfläche alleine störe die Betreiber nicht wirklich.


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt, dass die Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Rheine (Vergnügungssteuersatzung) vom 17. Oktober 2012 mit Ablauf des 31. Dezember 2016 aufgehoben wird.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig