00:07:20

 

a)

Herr Dörtelmann verliest auszugsweise den beigefügten Vermerk zum Thema Sondernutzungen außerhalb der Innenstadt.

 

 

 

S t a d t   R h e i n e                                     Rheine, 21. Dezember 2016

Die Bürgermeisterin

-       I-5.80-ga-      -

 

 

 

 

 

 

 

 

Information STUK 26. Oktober 2016

 

 

 

Sondernutzungen außerhalb der Innenstadt

 

 

Der Rat der Stadt Rheine hat mit Beschluss vom 23. Juni 2015 eine neue Sondernutzungssatzung mit Wirkung vom 01. Januar 2016 für das gesamte Gebiet der Stadt Rheine beschlossen. Das Stadtgebiet ist in dieser Satzung in 2 Tarifzonen

 

- Zone I (Innenstadt) und

- Zone II (alle anderen Straßen außerhalb der Zone I)

 

eingeteilt.

 

Für die Zone II wurden bisher keine Sondernutzungsgebühren erhoben, obwohl dies in der alten wie auch in der derzeitig gültigen Sondernutzungssatzung geregelt war bzw. ist. Der personelle Aufwand sollte und konnte nicht erbracht werden. Zudem stand der Ertrag in keinem Verhältnis zum Aufwand. Inzwischen nimmt die Sondernutzung in der Zone II deutlich zu und durch personelle Veränderungen in der Bauverwaltung ist zukünftig auch in den Straßen dieser Zone eine Erhebung von Sondernutzungsgebühren beabsichtigt.

 

Eine Erfassung der betroffenen Geschäfte ist bereits erfolgt. Mit der Umsetzung der Erhebung von Sondernutzungsgebühren in der Zone II werden zusätzliche Einnahmen in Höhe ca. 5 T€ jährlich erwartet.

 

Kurzfristig ist geplant alle bisher ermittelten Geschäftsinhaber mit Sondernutzung in der Zone II anzuschreiben. Dieses Informationsschreiben weist auf die beabsichtigte Erhebung von Sondernutzungsgebühren ab 01.01.2017 hin. Die Geschäftsinhaber können ab diesem Datum auf eine Sondernutzung verzichten oder eine Sondernutzungsgenehmigung gegen Gebühr erhalten. Die Sondernutzungsgebühr für das Aufstellen eines Werbereiters beträgt beispielsweise 46,80 € für Warenauslagen je m² 62,40 pro Jahr.

 

Zukünftig werden in der Zone II mindestens 2 x jährlich Kontrollen durchgeführt.

 

Im Auftrag                                                                                                  

 

 

Gawollek                                                    

 

 

 

b)

Herr Dörtelmann informiert, dass für die Erweiterung des DOC in Ochtrup das Bauleitplanverfahren angelaufen sei. Bis zum 10.11.2016 seien die betroffenen Städte und Gemeinden aufgefordert, ihre Stellungnahme einzureichen. Herr Dr. Janning habe bereits ein Schreiben verfasst, welches die Stadt Rheine als Grundlage für ihre Stellungnahme nutzen werde.

 

c)

Herr Dörtelmann informiert, dass die Bürgerinformation zur General-Wever-Kaserne am 15.11.2016 um 18:30 Uhr im Stadtparkrestaurant stattfinden werde.