Sitzung: 26.10.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
00:07:20
a)
Herr Dörtelmann verliest auszugsweise den beigefügten Vermerk zum Thema Sondernutzungen außerhalb der Innenstadt.
S t a d
t R h e i n e Rheine, 21. Dezember
2016
Die Bürgermeisterin
- I-5.80-ga- -
Information STUK 26. Oktober
2016
Sondernutzungen außerhalb der Innenstadt
Der Rat der Stadt
Rheine hat mit Beschluss vom 23. Juni 2015 eine neue Sondernutzungssatzung mit
Wirkung vom 01. Januar 2016 für das gesamte Gebiet der Stadt Rheine
beschlossen. Das Stadtgebiet ist in dieser Satzung in 2 Tarifzonen
- Zone I
(Innenstadt) und
- Zone II (alle
anderen Straßen außerhalb der Zone I)
eingeteilt.
Für die Zone II
wurden bisher keine Sondernutzungsgebühren erhoben, obwohl dies in der alten
wie auch in der derzeitig gültigen Sondernutzungssatzung geregelt war bzw. ist.
Der personelle Aufwand sollte und konnte nicht erbracht werden. Zudem stand der
Ertrag in keinem Verhältnis zum Aufwand. Inzwischen nimmt die Sondernutzung in
der Zone II deutlich zu und durch personelle Veränderungen in der Bauverwaltung
ist zukünftig auch in den Straßen dieser Zone eine Erhebung von
Sondernutzungsgebühren beabsichtigt.
Eine Erfassung der
betroffenen Geschäfte ist bereits erfolgt. Mit der Umsetzung der Erhebung von
Sondernutzungsgebühren in der Zone II werden zusätzliche Einnahmen in Höhe ca.
5 T€ jährlich erwartet.
Kurzfristig ist geplant alle bisher ermittelten Geschäftsinhaber mit Sondernutzung
in der Zone II anzuschreiben. Dieses Informationsschreiben weist auf die
beabsichtigte Erhebung von Sondernutzungsgebühren ab 01.01.2017 hin. Die Geschäftsinhaber
können ab diesem Datum auf eine Sondernutzung verzichten oder eine Sondernutzungsgenehmigung
gegen Gebühr erhalten. Die Sondernutzungsgebühr für das Aufstellen eines
Werbereiters beträgt beispielsweise 46,80 € für Warenauslagen je m² 62,40 pro Jahr.
Zukünftig werden in der Zone II mindestens 2 x jährlich Kontrollen
durchgeführt.
Im Auftrag
Gawollek
b)
Herr Dörtelmann informiert, dass für die Erweiterung des DOC in Ochtrup das Bauleitplanverfahren angelaufen sei. Bis zum 10.11.2016 seien die betroffenen Städte und Gemeinden aufgefordert, ihre Stellungnahme einzureichen. Herr Dr. Janning habe bereits ein Schreiben verfasst, welches die Stadt Rheine als Grundlage für ihre Stellungnahme nutzen werde.
c)
Herr Dörtelmann informiert, dass die Bürgerinformation zur General-Wever-Kaserne am 15.11.2016 um 18:30 Uhr im Stadtparkrestaurant stattfinden werde.