Beratungsergebnis: geändert beschlossen

00:54:30

 

Frau Karasch erläutert einleitend, dass sich das Thema in drei Bereiche gliedere. Erstens planerische Themen, zweitens das Bauordnungsrecht und drittens das Melderecht. Frau Karasch macht deutlich, dass das Dauerwohnen im Bereich „Emsfähre Bockholt“ bauplanungsrechtlich nicht legitimiert werden kann. Sie möchte vielmehr Wege aufzeigen, wie mit den Anwohnern Duldungsvereinbarungen geschlossen werden können. Für den weiteren Verlauf schlägt Frau Karasch vor, zunächst den TOP 6 zu behandeln und danach direkt TOP 7 anzuschließen und erst zum Schluss in die Beschlussfassung zu gehen.

 

Herr Dörtelmann erläutert zunächst die planerische Darstellung des Gebietes. Es handelt sich um ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wochenendhausgebiet. Daraus kann abgeleitet werden, dass das Gebiet nur für Freizeitwohnen in Wochenendhäusern genutzt werden darf. Es handelt sich um kleine Grundstücke, wobei die Grundfläche auf 65 Quadratmeter begrenzt ist. Die Freisitze dürfen nicht größer als 10 Quadratmeter sein.

Herr Dörtelmann führt aus, dass der Antrag der IG Emsfähre Bockholt auf Änderung des Bebauungsplanes am 15.03.2016 bei der Stadt Rheine eingegangen sei.

Ein Bebauungsplan entwickelt sich immer aus einem Flächennutzungsplan. Der Flächennutzungsplan habe eine zwingende Anpassungspflicht an den Regionalplan. Daher habe die Stadt Rheine zunächst bei der Bezirksregierung angefragt, ob diese einer Änderung des Flächennutzungsplanes zustimmen würde. Ohne die Zustimmung gäbe es keine Flächennutzungsplanänderung und dann auch keine Bebauungsplanänderung.

Die Antwort der Bezirksregierung war eindeutig. Das Dauerwohnen in dem Gebiet ist mit den raumordnerischen Zielen des Regionalplanes nicht vereinbar. Es gibt Ausnahmeregelungen, aber die Bedingungen für die Gewährung einer solchen Ausnahme sind kumulativ anzuwenden. Bereits der erste Ausnahmetatbestand, das unmittelbare Angrenzen an einen Allgemeinen Siedlungsbereich oder genehmigte Wohnbauflächen trifft auf das Gebiet „Emsfähre Bockholt“ nicht zu. Die Bezirksregierung würde einer Flächennutzungsplanänderung nicht zustimmen und daher seien der Stadt Rheine die Hände gebunden.

 

Anschließend berichtet Frau Jaske weiter zum Bauordnungsrecht (siehe TOP 7)

 

Beschlussfassung:

Herr Hachmann lässt zunächst über den Antrag der SPD Fraktion abstimmen, dass heute nur eine Kenntnisnahme erfolgt.

 

Abstimmungsergebnis:   8 Ja-Stimmen

                                      11 Nein-Stimmen

 

Nun verliest Herr Hachmann den geänderten Beschluss.

 


Geänderter Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz folgt der Verfügung der Bezirksregierung Münster. Im Rahmen der gesetzlichen Anpassungspflicht an die Ziele der Raumordnung muss der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 43, Kennwort: „Emsfähre Bockholt“ zur Umwandlung eines Wochenendhausgebietes in ein Allgemeines Wohngebiet abgelehnt werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, der „Interessengemeinschaft Emsfähre Bockholt“ bzw. dem Antragsteller das ablehnende, abschließende Votum der Bezirksregierung Münster zu übermitteln.

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, bei Vorliegen neuer, beschlussrelevanter Erkenntnisse (z.B. durch die aktuelle Petition) das Verfahren erneut aufzunehmen.“

 

 


Abstimmungsergebnis:          11 Ja Stimmen

                                               8 Nein Stimmen