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Herr Dr. Lüttmann teilt mit, dass eine Eingabe vorliege. Er berichtet, dass ein Anwohner des Wacholderweges bereits seit längerer Zeit eine wilde Chemie-Müllkippe/Altlasten eines ehemaligen Betriebsgeländes einer Chemiefirma in seiner Nachbarschaft bemängelt. Der Anwohner nimmt an, dass diese ursächlich für seine Krebserkrankung sei/seien.

 

Herr Dr. Lüttmann informiert, dass dem Bürger bereits mit Schreiben vom 31. August 2016 mitgeteilt wurde, dass keine Ansprüche wegen der angeblichen Altlasten bestehen. Das ehemalige Betriebsgelände wurde, bevor es für die Wohnbebauung zugelassen wurde, gutachterlich untersucht. Hierzu wurde ein chemisches Labor beauftragt. Dieses nahm umfassende Untersuchungen des Bodens vor. Die Gutachter gelangten zu dem Ergebnis:

„Die Ergebnisse der Bodenluftuntersuchungen weisen keine relevanten Schadstoffgehalte aus. Belastungen des Erdreichs durch den Betrieb der Firma sind nicht festgestellt worden. Nach derzeitigem Kenntnisstand eignet sich das Gelände zur Wohnbebauung.“

 

Da der Bürger bereits eine Antwort erhalten habe und über die Ergebnisse des Gutachtens informiert wurde, schlägt Herr Dr. Lüttmann vor, dem Anwohner aufgrund vorgenannter Gründe mitzuteilen, dass nicht weiter auf seine Eingabe eingegangen werde.

 

Dem Verfahrensvorschlag des Bürgermeisters wird nicht widersprochen.