Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

Frau Ehrenberg verliest das Schreiben von Herrn Klönne, Elternvertreter, und Herrn Dr. Bernd Windhoff, Vorsitzender des Fördervereins der Diesterwegschule vom 22.11.2007, welches an den Schulrat des Kreises Steinfurt, Herrn Heidbrink gerichtet ist.

Das Schreiben ist der Niederschrift als Anlage 5 beigefügt.

 

Weiter verliest Frau Ehrenberg das Schreiben des kommissarischen Schulleiters der Bodelschwinghschule, Herrn Kindervater. Dieses ist der Niederschrift als Anlage 6 beigefügt.

 

Frau Ehrenberg verliest die Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der SPD-Fraktion vom 26.11.07

 

„Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Rheine bittet die Verwaltung um Erläuterungen zu den Grundschulanmeldezahlen und stellt deshalb folgenden Antrag für den Schulausschuss:

 

Gibt es Anmeldungen von Schülerinnen und Schülern außerhalb der ehemaligen Grundschulbezirke?

 

Wenn ja, welche Gründe liegen vor und führen diese „Wanderungen“ zu Gefährdungen der Grundschulstandorte, zu Reduzierungen in der Zügigkeit oder zu Fehlsteuerungen in den Ausstattungen der jeweiligen Grundschule?

 

Wie können nach Verwaltungsansicht die Ursachen der „Wanderungen“ mit dem Ziel der Sicherung der Schulstandorte beseitigt werden?

 

 

Frage 1: Gibt es Anmeldungen von Schülerinnen uns Schülern außerhalb der ehemaligen Grundschulbezirke?

 

Antwort: Um diese Frage beantworten zu können, muss die Verwaltung wissen, welche Grundschulbezirke die SPD meint.

Da es in Rheine neun Gemeinschaftsgrundschulen und acht katholische Bekenntnisschulen gibt, existierten bis zum Schuljahr 2007/08 zwei Pläne nebeneinander. Im ersten Plan war das Stadtgebiet aufgeteilt in Schulbezirke für neun Gemeinschaftsgrundschulen, im zweiten Plan für acht katholische Bekenntnisschulen. Für jedes Kind bestand bereits die Wahl zwischen einer Gemeinschaftsschule und einer katholischen Bekenntnisschule. Schüler aus Hauenhorst konnten beispielsweise an der Marienschule Hauenhorst  oder der Edith-Stein-Schule angemeldet werden.

Neben den Plänen mit den Grundschulbezirken für Gemeinschaftsgrundschulen und katholische Bekenntnisschulen existierte ein schulorganisatorischer Plan, im dem die nächstgelegenen Straßen dem Schulstandort zugeordnet waren. Dieser wurde erstellt, um die Anmeldung aller Kinder nachhalten zu können.

Sofern die SPD diesen Plan meint, ist die Frage dahingehend zu beantworten, dass es wie in den Vorjahren Anmeldungen zu Schulen gegeben hat, die nicht nächstgelegene Schule waren.

 

Frage 2: Wenn ja, welche Gründe liegen vor, und führen diese „Wanderungen“ zu Gefährdungen der Grundschulstandorte, zu Reduzierungen in der Zügigkeit oder zu Fehlsteuerungen in den Ausstattungen der jeweiligen Grundschule?

 

Antwort: Die Gründe für das Wahlverhalten der Eltern können vielfältig sein (z. B. Schulprofil, Zufriedenheit mit Lehrern). Diese Gründe wurden bei den rd. 700 Schulanmeldungen aber nicht hinterfragt. Der geringe Anteil der „Wanderungen“ von der schulortnächsten Schule zu einer etwas weiter entfernt liegenden Schule (oft ist die Länge des Schulweges fast identisch) kann in Rheine dazu führen, dass Schulen auch unter die notwendige Anmeldezahl sinken. Diese potenzielle Gefährdung von Schulen liegt aber nur vordergründig mit der Abschaffung der Schulbezirksgrenzen zusammen. In erster Linie ist dies die Folge der demographischen Entwicklung. Entsprechende Schülerzahlprognosen sind dem Schulentwicklungsplan zu entnehmen. Die Gefährdung von Schulstandorten bestand aus Gründen der Wahlfreiheit zwischen einer Gemeinschaftsschule und einer Bekenntnisschule schon vorher.

 

Frage 3: Wie können nach Verwaltungsansicht die Ursachen der „Wanderungen“ mit dem Ziel der Sicherung der Schulstandorte beseitigt werden.

 

Antwort: Die Eltern in Rheine konnten bisher zwischen zwei Grundschulen wählen. Ab dem Schuljahr 2008/09 haben sie die Wahl zwischen 17 Grundschulen. Die Ursachen der „Wanderungen“ mit dem Ziel der Sicherung der Schulstandorte können aus Verwaltungssicht nicht beseitigt werden.

 

Es ist aus Sicht der Verwaltung zu bezweifeln, dass perspektivisch alle 17 Grundschulen mit ihren 19 Schulgebäuden benötigt werden. In Kürze wird zu diesem Thema ein Erörterungsgespräch mit dem Schulrat geführt. Die Verwaltung berichtet selbstverständlich über das Ergebnis.“

 

Frau Ehrenberg informiert die Schulausschussmitglieder darüber, dass am 05.12.07 ein Erörterungsgespräch mit dem Schulrat Heidbrink stattfinden soll, an dem Frau Nagelschmidt, Schulausschussvorsitzende, Frau Wunder, stellvertretende Schulausschussvorsitzende, Herr Dr. Winter, Fachbereichsleiter, Herr Reeker, Schulverwaltung, und sie selbst teilnehmen wird.

 

Schreiben der Bezirksregierung

 

Frau Ehrenberg verliest das nachstehende Schreiben der Bezirksregierung Münster an die Bürgermeisterin der Stadt Rheine, über den Landrat des Kreises Steinfurt, bezüglich der Schulentwicklungsplanung betreffend der Mindestgröße von Grundschulen der Stadt Rheine:

 

„An die Bürgermeisterin

der Stadt Rheine

48427 Rheine

 

über den

 

Landrat

des Kreises Steinfurt

48563 Steinfurt

 

 

Schulentwicklungsplanung;

Mindestgröße von Grundschulen der Stadt Rheine

 

Anlagen: - 1 -

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

dem als Anlage beigefügten Artikel der Westfälischen Nachrichten ist zu entnehmen, dass Grundschulen der Stadt Rheine wegen der geringen vorläufigen Anmeldezahlen zum Schuljahr 2008/2009 in ihrem Bestand gefährdet sind.

 

Ich bitte Sie, mich über die weitere Entwicklung der betroffenen Schulen und über die von Ihnen geplanten Maßnahmen zeitnah zu informieren. Legen Sie mir dazu bitte auch eine Übersicht über die voraussichtliche Zahl der Schülerinnen und Schüler an allen städtischen Grundschulen im Schuljahr 2008/2009, jeweils getrennt nach Jahrgängen, vor.

 

Ich weise darauf hin, dass mit nur 15 Schülerinnen und Schülern möglicherweise auch an der Ludgerusschule Elte eine Klasse im kommenden Schuljahr nicht gebildet werden kann. Der Schulleiter dieser Schule darf gem. § 6 Abs. 4 S. 4 der VO zu § 93 Abs. 2 SchulG eine Unterschreitung des Minimums der Bandbreite von 18 Schülerinnen und Schülern auf den Mindestwert von 15 nur zulassen, wenn den Schülerinnen und Schülern der Weg zu einer anderen Grundschule der gewählten Schulart nicht zugemutet werden kann. Auch nur unter dieser Voraussetzung kann gem. § 82 Abs. 2 S. 2 SchulG die Schule mit zwei aufsteigenden Klassen fortgeführt werden.

 

Dem Schulamt für den Kreis Steinfurt habe ich eine Durchschrift dieses Schreibens zur Kenntnis zugeleitet.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

Kock“

 

 

Frau Ehrenberg geht anhand einer Folie auf die aktuellen Anmeldezahlen an Grundschulen ein.

 

Die Kopie der Folie ist der Niederschrift als Anlage 7 beigefügt.

 

Sie verliest hierzu folgenden Vermerk:

 

„Schulanmeldeverfahren zum Schuljahr 2008/2009

 

Am 6. und 7. November 2007 fand das Anmeldeverfahren für die Grundschulen zum Schuljahr 2008/09 statt.


Da die Schulbezirksgrenzen ab dem Schuljahr 2008/09 wegfallen, konnten die Eltern der kommenden Erstklässler in Rheine nicht nur zwischen einer  Gemein­schaftsgrundschule und einer katholischen Bekenntnisschule, sondern zwischen allen 17 Grundschulen wählen.  Für Rheine ist festzustellen, dass die Wahl zu über 90 % wieder auf die wohnortnächste Grundschule gefallen ist.

 

Es wurde also in der Regel die Grundschule der entsprechenden Schulart gewählt, die auch bei Weiterbestehen der Schulbezirksgrenzen vorgegeben worden wäre. Die Anzahl der Anmeldungen, bei denen die Wahl der Eltern auf eine weiter entfernte Grundschule fiel, entspricht in etwa der früheren Anzahl Anmeldun­gen, bei denen ein Antrag auf Besuch der nicht zuständigen Grundschule gestellt wurde.

 

Zum Schuljahr 2008/2009 werden 690 Kinder schulpflichtig. Im Schuljahr 2007/08 wurden 813 Kinder angemeldet.

 

Der große Unterschied resultiert einerseits aus der demographischen Entwick­lung und andererseits zu etwa 50 % daraus, dass im Schuljahr 2007/08 Kinder im Geburtszeitraum 01.07.-31.07. (13 Monate) und im Schuljahr 2008/09 im Geburtszeitraum 01.08.-31.07. (12 Monate) angemeldet wurden.

 

Die Raumkapazitäten reichen an allen 17 Grundschulen aus, um die angemeldeten Kinder aufzunehmen.

 

17 Eltern schulpflichtig werdender Kinder sind bisher der Aufforderung zur Anmeldung nicht nachgekommen. Diese Eltern sind mit einer Frist bis zum 30. November 2007 erneut angeschrieben und aufgefordert worden, ihre Kinder an einer Grundschule ihrer Wahl anzumelden.

 

Im Schuljahr 2008/09 sind lt. Geburtenstatistik im Einzugsbereich der Josefschule Rodde 12 Kinder schulpflichtig. 11 Kinder wurden an der Josefschule angemeldet, ein Kind von der Hafenstraße an der etwa gleich weit entfernten Annetteschule.

 

Im Schuljahr 2007/08 waren lt. Geburtenstatistik im Einzugsbereich der Josefschule Rodde 29 Kinder schulpflichtig. 23 Kinder wurden in Rodde eingeschult.

 

Frau Ehrenberg geht auf den Schulentwicklungsplan ein und empfiehlt, ein Gespräch mit Schulrat Heidbrink zu führen. In dem Gespräch soll aufgrund der geringen Anmeldezahlen an der Diesterwegschule und Josefschule Rodde über das weitere Vorgehen beraten werden.


Beschluss:

 

Der Schulausschuss nimmt die vorgelegte Übersicht über die Schulverhältnisse an den städtischen Schulen im Schuljahr 2007/2008 zur Kenntnis.