Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

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Einführend weist Frau Karasch darauf hin, dass die Beschlussfassung zu den Teilprojekten des Rahmenplanes Innenstadt in zeitlichem Zusammenhang zu den Förderbedingungen stehe. Das gesamte Förderprojekt sei mit dem Fördergeber abgestimmt worden, wobei im Herbst eines jeden Jahres über die Einzelprojekte ein Beschluss zu fassen sei. In der kommenden Woche müsse der Förderantrag für 2017 gestellt werden. Frau Karasch erklärt, dass es im September eine Bürgerwerkstatt zum Thema Entwicklung des Emsuferbereiches im Abschnitt Ludgeribrücke bis Wehr gegeben habe. Hieraus habe das Büro FSWLA von Herrn Professor Fenner eine Vorentwurfsplanung entworfen, die diese Aspekte mit aufgegriffen habe. Die in der Bürgerwerkstatt definierten Ziele gehen über die der Grundkalkulation des Rahmenplans Innenstadt, die lediglich eine Erneuerung des Pflasters sowie der Möblierung vorgesehen habe, deutlich hinaus. Hierdurch ergebe sich zwangsläufig eine Kostensteigerung. Hierzu werde die Verwaltung noch Finanzierungsvorschläge erarbeiten.

Sie erklärt, dass auf Basis der Werkstattergebnisse die Entwurfsplanung für den I. BA – Ludgeribrücke-Nepomukbrücke entwickelt wurde und heute zur Beschlussfassung vorliege. Für den II. BA von Nepomukbrücke bis Wehr müssen noch Vorklärungen bezüglich Garagen, Abriss der Garagen sowie Baulasten stattfinden. Auch müsse hier noch eine Planung für die dann frei werdende Fläche erarbeitet werden. Dieser Bauabschnitt ist deshalb etwas später vorgesehen.

Frau Karasch gibt das Wort an Herrn Professor Fenner, der anhand einer Präsentation den Sachstand erläutert.

 

Im Anschluss an die Präsentation beantwortet Herr Professor Fenner anstehende Fragen.

 

Herr Martin Beckmann erklärt, dass die CDU-Fraktion der Vorlage zustimmen werde.

 

Herr Weßling erklärt, dass auch die SPD-Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Er weist darauf hin, dass am Emsufer der Emsradweg entlang gehe, was für weitere Planungen berücksichtigt werden müsse.

 

Frau Karasch erklärt, dass es in der Woche ein Gespräch zum Thema Emsufer mit der Bezirksregierung als Obere Wasserbehörde und dem Kreis Steinfurt als Untere Wasserbehörde gegeben habe. Zur weiteren Klärung müssen noch Berechnungen vorgelegt werden. Konkretere Angaben zur Spundung können erst in der Ausführungsplanung gemacht werden. Außerdem könne es sein, dass für die geplante Einengung der Ems ein Ausgleich geschaffen werden müsse. Dies müsse dann mit der Beschlussfassung zur Ausführungsplanung entschieden werden.

 

Frau Scheinig bittet für die SPD-Fraktion zu prüfen, ob auf dem Radweg fluoreszierende Farbe, die sich im Sonnenlicht auflade, verteilt aufgetragen werden könne. Somit sei der Radweg in der Nacht beleuchtet, was auch ein Alleinstellungsmerkmal für die Stadt Rheine darstellen würde. Zusätzlich bittet sie, die hierfür entstehenden Kosten zu ermitteln.

 

Herr Berardis bittet, in der Planung an Spielgeräte für Kinder zu denken.

 

Herr Siegler fragt an, wie man sich vorstelle, evtl. entstehende Mehrkosten bei einzelnen Projekten aufzufangen.

 

Frau Karasch erklärt, dass man darauf achte, dass sich der Gesamtkostenrahmen nicht erhöhen werde. Für dieses Einzelprojekt habe man eine Finanzierungslösung insofern gefunden, dass ein Teil der Stellplatzablöse in das Projekt ZOB fließen soll, um dort den Eigenanteil zu finanzieren. Der dann frei werdende Eigenanteil könne für das Kettelerufer freigestellt werden, um dort Entlastung zu schaffen. Sie erklärt, dass Aktualisierungen und Konkretisierungen bei den einzelnen Projekten erforderlich sind, da die damals erstellte Kostenermittlung nur über die Fläche geplant wurde und werden konnte. Jeder strukturelle Eingriff und jede Erweiterung entferne sich daher von der ursprünglichen Kalkulation. Kosteneinsparungen könnten immer nur innerhalb der Gesamtmaßnahme aufgefangen werden, so dass die eingangs angesprochene Priorisierung erforderlich werde. Die Grundaussage bleibe allerdings, dass der Gesamtkostenrahmen und damit auch der Eigenanteil sich nicht erhöhen werden.

 

Herr Dr. Konietzko bittet die Verwaltung, regelmäßig eine Kostenübersicht zu den einzelnen Teilprojekten zu erstellen, damit die momentane Lage beurteilt werden könne.

 

Frau Karasch erklärt, dass es jährlich einen Sachstandsbericht zu den Einzelprojekten geben werde.

 

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt den Vorentwurf Gesamtplanung und den Ausbauentwurf für den 1. Bauabschnitt des Teilprojektes F 2 „Kettelerufer“ des Rahmenplanes Innenstadt zur Kenntnis und beschließt die Offenlage der Ausbauplanung 1. Bauabschnitt und den damit verbundenen Aufwendungen in den Diensträumen des Planungsamtes der Stadt Rheine im Neuen Rathaus.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsplanung für den 1. Bauabschnitt des Kettelerufers (Ludgeri- bis Nepomukbrücke) weiter zu konkretisieren und im Hinblick auf die

 

·                rechtlichen

·                technischen und

·                wirtschaftlichen Belange

 

belastbare Aussagen zu erarbeiten und mit den zu beteiligenden Stellen und Behörden abzustimmen. Diese Ergebnisse und die Abwägung aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sind dem Bauausschuss dann zur Entscheidung vorzulegen.

 

Zu dieser Beschlussfassung sind Finanzierungsvorschläge zu erarbeiten, die den Finanzierungsrahmen des Gesamtprojekts berücksichtigen.

 

Damit die Umsetzung noch in 2017 beginnen kann, wird die Verwaltung jetzt beauftragt, bis zur Abgabefrist am 30.11.2016 einen Förderantrag auf Basis der aktuellen Kostenschätzung bei der Bezirksregierung einzureichen.

 

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig