I/B/0868

 

Herr Schröer erläutert zunächst die personelle Besetzung der Stadtentwässerung. Derzeit habe die Stadt Rheine dort weniger Arbeiter und Angestellte als vorher prognostiziert worden sei.

 

Herr Hagemeier fragt nach, ob die Verwaltung die Zahlen, die vor der Verlegung vom Gertrudenweg zur Hovesaatstraße angekündigt wurden, eingehalten habe.

 

Herr Schröer antwortet, dass die Zahlen eingehalten wurden, die Stadt Rheine sogar zwei Stellen mehr einsparen konnte.

 

Herr Lütkemeier erläutert anhand einer Powerpointpräsentation die Kalkulationssituation für den Bereich der Stadtentwässerung. Diese werde dem Protokoll beigefügt.

 

Herr Lütkemeier erklärt, dass eine Über- bzw. Unterdeckung innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen werden müsse. Dabei heißt es im Gesetzestext eine Überdeckung muss ausgeglichen werden, eine Unterdeckung soll ausgeglichen werden. Konkrete Angaben zur Abrechungen können zu diesem Zeitpunkt noch nicht gemacht werden. Zunächst muss das Ende der Rechnungsperiode abgewartet werden und dann erfolgt die Überprüfung der Kalkulation. Erst danach können genaue Zahlen vorgelegt werden.

 

Herr Löcken merkt an, das sich der Ausschuss hier mit einer schwierigen Materie beschäftigen muss. Zuerst die Umstellung auf NKF und jetzt die Umwandlung der technischen Betriebe zur AÖR. Er warnt davor vorschnell zu Handeln und die Gebühren zu senken. Es sei besser die Prüfung abzuwarten und mit gesichertem Datenmaterial eine Entscheidung zu treffen. Herr Löcken führt weiter aus, das die SPD-Fraktion wert darauf lege, den möglichen Überzahlten Betrag so schnell wie möglich an den Bürger, inklusive Zinsen, zurückzuzahlen.

 

Herr Kohnen weist darauf hin, dass Fehler die in den Kalkulationen und Prognosen aufgetreten seien, bereinigt werden müssten. Das Datenmaterial sollte genau geprüft werden um auszuschließen, dass an anderer Stelle noch Fehler auftreten. Ergibt sich aus den gesicherten Daten dann eine Überzahlung sollte diese unverzüglich an die Bürger erstattet werden.

 

Herr Kohnen führt weiter aus, dass die CDU-Fraktion wert darauf lege, dass das RPA an der Überprüfung beteiligt werde. Auf der Basis der gesicherten Ergebnisse sollte dann ein Beschluss über die Rückzahlung gefasst werden.

 

Herr Reiske bedankt sich bei der Verwaltung für die gute, transparente Darstellung der Thematik. Er weist darauf hin, dass die Politik keine Verantwortung für die fehlerhafte Berechnung trage.

 

Herr Willems spricht sich dafür aus, dass die Prüfung so schnell wie möglich erfolgen sollte, so dass die Bürgerinnen und Bürger bald mit einer Erstattung rechnen können.

 

Herr Dr. Schulte de Groot hält die Zusammenarbeit mit dem städtischen Rechnungsprüfungsamtes für sehr wichtig. Bezüglich der möglichen Erstattungsbeträge stellt er klar, dass zuerst ein verlässliches Datenmaterial vorliegen muss. Auf Grund dieser Daten könnte dann eine Rückerstattung erfolgen. Damit die Bürgerinnen und Bürger sicher sein, dass Gelder zurückfließen, schlägt er vor, dass Geld auf einem Festgeldkonto anzulegen. Dadurch kann auch die Verzinsung genau beziffert werden.

 

 


Geänderter Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.     Der Rat der Stadt Rheine nimmt das vorläufige Betriebsergebnis 2006 der kostenrechnenden Einrichtung „Stadtentwässerung“ der Stadt Rheine zustimmend zur Kenntnis.

2.     Der Rat der Stadt Rheine stimmt der Gebührenbedarfskalkulation für die kostenrechnende Einrichtung „Stadtentwässerung“ der Stadt Rheine zu.

3.     Der Rat der Stadt Rheine beschließt den Schmutzwassergebührensatz von 2,12 €/m³ und den Niederschlagswassergebührensatz von 0,74 €/m² für das Jahr 2008.

 

Sollte das Betriebsergebnis für das Jahr 2007 einen Überschuss ausweisen, ist dieser Betrag in voller Höhe im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2009, inklusive einer angemessenen Verzinsung, zu berücksichtigen.

4.     Der Rat der Stadt Rheine beschließt die als Anlage 3 beigefügte 9. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Rheine.

 

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig