Frau Hildebrandt stellt anhand einer Powerpoint Präsentation die Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels vor. Die Präsentation wird der Niederschrift angehängt.

 

Herr Hagemeier fragt nach, welchen Unterschied es zum alten Mietspiegel gebe.

 

Frau Hildebrandt erläutert, dass der bisherige Mietspiegel nicht mehr gerichtsfest war. Im neuen Mietspiegel seien die gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt worden, so dass dieser nun auch vor Gericht bestand habe. Bei der Erstellung sei der Focus besonders auf die Regressionsfunktion gelegt worden.

 

Herr Meier fragt nach, in wie weit Barierrehfreie Wohnungen im Mietspiegel berücksichtigt worden seine.

 

Frau Hildebrandt antwortet, dass es für eine Bewertung Barierrehfreie Wohnungen keine Datengrundlage gebe. Sie ergänzt, dass der Mietspiel unter Rheine.de einzusehen sei.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig zur Kenntnis genommen