Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

I/A/2980

 

Herr Havers spricht Herrn Forstmann und Frau Meyer-Osten seinen Dank für die Organisation und Durchführung der Bürgerversammlung aus.

 

Herr Havers merkt an, dass der Stromkasten am Ende auf dem unbebauten Grundstück sehr ungünstig liege, und fragt nach ob dieser versetzt werden könne. Daneben weist er auf eine eventuelle Sperrung für Lastkraftwagen hin.

 

Herr Schröer weist darauf hin, dass für Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen ein anderes Gremium zuständig sei. Die übrigen Detailfragen müssen an anderer Stelle geklärt werden.

 

Herr Löcken bedankt sich bei der Verwaltung, dass die Mitarbeiter in dieser Angelegenheit so flexibel reagiert haben.

 

Herr Reiske schließt sich dem Dank an.

 

 


Beschluss des Bau- und Betriebsausschusses:

 

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:     Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Nienbergstraße“ im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort: „Wohnpark Dutum – Teile A und D“:

 

A.       Nienbergstraße

 

Es ist ein Ausbau als Tempo-30-Zone im Trennungsprinzip vorgesehen.

 

 

a)  Fahrbahn

è     Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 5,50 m

 

è     In Bereichen von Einengungen:

Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 3,50 m

 

è     Einmündungsbereiche der Wessel-, Kollwitz- und Münterstraße:

Herstellung der Fahrbahn in Pflasterbauweise in rotem Betonsteinpflaster in einer Breite von 5,50 m

 

 

b)  Parken

è     Pflasterung von Pkw-Parkstreifen in anthrazitfarbenem Pflaster mit Unterbau in Längsaufstellung mit einer Breite von 2,0 m

 

 

c)   Begrünung

è     Anlegen von Grünbeeten z. T. mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung als Fahrbahneinengung und im Seitenraum

 

 

d)   Gehweg

è     Pflasterung von plattierten Gehwegen in 2,0 m Breite

 


Zufahrten/Einmündungen

è     Pflasterung in den Seitenbereichen der Einmündungen und der Zufahrten zu den privaten Grund­stücken in grauem Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

 

e)  Entwässerung

è     Herstellung einer 30 cm breiten Entwässerungsrinne

è     Einbau von Straßenabläufen mit Anschluss an die vorhandene Kanalisation

 

 

f)    Straßenbeleuchtung

è     Aufstellen von Leuchten in Rautenform QSS 151, LPH 6 m ausgestattet mit 2x50 Watt


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig