Sitzung: 11.12.2007 Rat der Stadt Rheine
Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 1
Vorlage: 525/07
II/A/2185
Herr Berardis erklärt sich für befangen und nimmt im Zuhörerraum Platz.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bau-
und Betriebsausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale
für den Ausbau der Sandhövelstraße (von der B 475 Elter Straße bis zur
Grenze des Bebauungsplanes T2 Sandhövelstraße und der Straße Biergbrede) und
der Stichwege Gem. Rheine Stadt, Flur 179, Flurstücke 374, 15 und 162.
S
a t z u n g
über die Herstellungsmerkmale
für den Ausbau der
„Sandhövelstraße (von B 475
Elter Straße bis zur Grenze des Bebauungsplanes T2 Sandhövelstraße und der
Straße Biergbrede) und der Stichwege Gem. Rheine Stadt, Flur 179, Flurstücke 374,
15 und 162“
vom ___________________
Gem. §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Oktober 2007 (GV. NRW S.380), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom 11. Dezember 2007 folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Sandhövelstraße (von der B 475 Elter Straße bis zur Grenze des Bebauungsplanes T2 Sandhövelstraße und der Straße Biergbrede) und der Stichwege Gem. Rheine Stadt, Flur 179, Flurstücke 374, 15 und 162 erlassen:
Die o. g. Straßen sind abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der zz. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweisen:
A.
Sandhövelstraße (von B 475 Elter Straße
bis zur Grenze des Bebauungsplanes T2 Sandhövelstraße und der Straße
Biergbrede)
Ausbau im Trennungsprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:
1. Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau
2. Parkstände in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit Unterbau
3. Grünbeete mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung
4. Gepflasterte Gehwege mit Unterbau
5. Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation
6. betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
B.
Stichwege Gem. Rheine Stadt, Flur 179,
Flurstücke 374, 15 und 162
Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:
1. Mischfläche, bestehend aus einer niveaugleichen Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus grauem Betonsteinpflaster
2. Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation
3. betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
Abstimmungsergebnis: 40 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
1 Stimmenthaltung