Frau Ehrenberg verliest folgenden Vermerk:

 

Neuordnung der schulpsychologischen Versorgung im Kreis Steinfurt

 

Durch die Zuweisung einer zusätzlichen Landesstelle für den schulpsychologischen Dienst und die gleichzeitige Erweiterung des Stellenplans des Kreises um ebenfalls eine zusätzliche Stelle steht eine Neuordnung der schulpsychologischen Verordnung im Kreis Steinfurt an.

 

Umfang der schulpsychologischen Versorgung

 

a ) bisher

 

Land NRW                                                              1,3 Stellen

Kreis Steinfurt                                                        0,5 Stellen

insgesamt                                                              1,8 Stellen

 

zusätzlich Verwaltungskraft Kreis Steinfurt                        0,5 Stellen

 

 

b) zukünftig

 

Land NRW                                                              2,3 Stellen

Kreis Steinfurt                                                        1,5 Stellen

Insgesamt                                                             3,8 Stellen

 

zusätzlich Verwaltungskraft Kreis Steinfurt                        0,5 Stellen

 

 

Die regionale Schulberatungsstelle ist zurzeit im Gesundheitsamt in Rheine untergebracht. Bei einer Stellenausweitung ist auch eine Erweiterung der Büroräume erforderlich. Nach Einschätzung des Technischen Gebäudemanagements des Kreises könnten Räume des Gesundheitsamtes zusätzlich genutzt werden. Eine Aufteilung der kleinen Arbeitsgruppe auf mehrere Dienstorte im Kreis Steinfurt ist nach Meinung des Schul-, Kultur- und Sportamtes des Kreises Steinfurt nicht sinnvoll.   

 

In einer Besprechung am 10.10.07 im Kreishaus mit der Bezirksregierung, dem Kreis Steinfurt sowie den Städten Rheine, Emsdetten, Greven, Ibbenbüren und Steinfurt wurde aber angeregt, in den Städten Steinfurt und Ibbenbüren ebenfalls Standorte für schulpsychologische Versorgung einzurichten.

 

Es würde sich danach folgende Aufteilung ergeben:

 

Standort Rheine               1,8 Stellen plus 0,5 Verwaltungskraft Kreis Steinfurt

Standort Steinfurt            1,0 Stellen

Standort Ibbenbüren        1,0 Stellen

 

Eine endgültige Entscheidung über die Zahl der Standorte und Stellenanteile soll nach Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Kreis Steinfurt getroffen werden.“