Frau Ehrenberg verliest folgenden Vermerk:

 

„Aufwendungen für Lernmittelfreiheit – Eigenanteil bei den Lernmitteln

 

Mit dem Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen vom 29. April 2003 wurden die Durchschnittsbeträge bei den Lernmitteln um 1/3 angehoben.

Damit es nicht zu einer zusätzlichen kommunalen Belastung kam, wurde gleichzeitig der Eigenanteil der Eltern von 33% auf 49 % angehoben. Dementsprechend wurde nach Inkrafttreten des kommunalen Entlastungsgesetzes der kommunale Eigenanteil bei den Lernmitteln von damals 66 % auf 51 %gesenkt.

 

Der Artikel 9 des Entlastungsgesetzes, der diese Regelung beinhaltet, ist bis zum 31.08.2008 befristet. Aus der Befristung ergibt sich, dass der Eigenanteil der Eltern am 1. August 2008 von derzeit 49 % auf 33 % zurückfallen wird. Demgegenüber bleiben die Durchschnittsbeträge unverändert erhalten.

 

Ab dem Jahr 2008 bedeutet dies Mehraufwendungen für die Stadt Rheine in Höhe von 120.500 €.

Daher werden wir im Schulausschuss im Februar bei den Haushaltsplanberatungen diesen Punkt mit aufnehmen und die Aufnehme der 120.550 € in den Haushalt für das Jahr 2008 beschließen müssen.“