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Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses, dass die Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in
der Stadt Rheine (Vergnügungssteuersatzung) vom 17. Oktober 2012 mit Ablauf des
31.12.2016 aufgehoben wird.
Abstimmungsergebnis: einstimmig