Sitzung: 06.02.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 012/08
IA3270
I. Beratung
der Stellungnahmen
1. Beratung
der Stellungnahmen aus der Beteiligung
der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
i.V.m.
§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB
Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
2. Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher
Belange gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB
i.V.m.
§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB
Es wird festgestellt, dass von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
II. Offenlegungsbeschluss
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 312, Kennwort: "Breite Straße / Zeppelinstraße", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung öffentlich auszulegen ist.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gegen diesen Bebauungsplan ist ein Normenkontrollantrag nach
§ 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der o.g. Auslegung
nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden
können.
Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird wie folgt
begrenzt:
im Norden: durch die nördliche Grenze der Flurstücke
874 (Verdistraße),
im Osten: durch
die östliche Grenze der Flurstücke 683 und 162,
im Süden: durch
die Breitestraße,
im Westen: durch
die Zeppelinstraße.
Sämtliche Flurstücke befinden sich in der Flur 114, Gemarkung Rheine Stadt.
Der räumliche Geltungsbereich ist im Bebauungsplan geometrisch eindeutig fest
gelegt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig