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  1. Masterplan Grün – Sachstandsbericht

 

Frau Gooßens erläutert, dass sich das Konzept zur Erstellung des Masterplanes an die Vorgehensweise der Stadt Gütersloh orientiere.

Grundsätzlich müsse in zwei Bereiche unterteilt werden, erstens in den Bereich Naherholung und zweitens in den Bereich der übergeordneten Freiflächenverbindungen. Den ersten Teil Naherholung werde die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der TBR selber vornehmen. Dabei werden im innerstädtischen Bereich 30-35 Einzelflächen bewertet werden. Im Anschluss daran kann innerhalb der Quartiere die Versorgung näher betrachtet werden. Für den zweiten Bereich der stadtübergreifenden Freiflächenverbindungen und Maßnahmenkonkretisierung müsste ein externes Büro beauftragt werden. Um in den Genuss von Fördermitteln zu kommen, müsse sich das Büro auch mit weiteren Inhalten, die jetzt noch nicht definiert werden könnten beschäftigen.

Die Mittel hierfür werden in den Haushaltsplan 2018 eingestellt.

 

Herr Grawe fragt nach, ob der Bewertungsbogen ebenfalls aus Gütersloh stamme und ob es einen Zwischenbericht im Ausschuss gebe. Frau Karasch bejaht dies und weist darauf  hin, dass der Bewertungsbogen der Rheinenser Situation entsprechend angepasst worden sei.

 

Herr Hundrup fände es wichtig, über die Einschätzungen der einzelnen Flächen informiert zu werden.

 

Frau Karasch sagt zu, dass es einen Bericht über die Auswertung geben werde.

 

 

 

  1. Treffen der Masterplankommunen

 

Herr Wolters informiert, dass sich die alten (seit 2012) und neuen (seit 2016) Masterplankommunen getroffen haben und Tandems gebildet haben. Die Stadt Rheine arbeitet mit Herten und Beckum zusammen. Ein weiteres Treffen ist im Frühjahr 2017 geplant.

 

 

 

  1. Kommunaler Klimaschutz NRW

 

Herr Wolters informiert über den Förderaufruf  in einem zweistufigen Verfahren. In der Zeit von März 2017 bis Juni 2017 können  Konzepte mit investiven Maßnahmen eingereicht werden. Es handelt sich um ein sehr interessantes Programm, da insgesamt 100 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden. Der Kreis möchte gern ein Konzept in Zusammenarbeit mit den Kommunen einreichen. Dies habe den Vorteil, dass der Kreis gleichartige Maßnahmen bündelt und zu einem gemeinsamen Konzept zusammenfügt. Bis Juni 2017 könnte die Stadt Rheine sich noch daran beteiligen oder auch ein eigenes Konzept einreichen. Die Verwaltung favorisiert Maßnahmen aus dem Bereich Mobilität und kommunale Gebäude, die sowieso gemacht werden müssen.

 

 

  1. Zivilgesellschaftlicher Prozess

 

Herr Wolters informiert, dass Herr Wermers in der vergangenen Woche Gespräche zum Klimadialog hatte, um die Dialogplattform fertig zu stellen. Diese Plattform sollen Verwaltung, Vereine, Beiräte usw. zum Austausch nutzen, ähnlich wie ein Chatroom. Detaillierter wird Herr Wermers noch dazu berichten.

 

 

 

  1. Umgang mit Ackerrandstreifen

 

Herr Wolters informiert, dass der Kreis Steinfurt eine Erhebung für das gesamte Kreisgebiet gemacht habe und den einzelnen Städten die Grobauswertungen zur Verfügung stelle. Die Analyse des Kreises weist für das Rheiner Stadtgebiet insgesamt 180 Einzelflächen aus, die in der Summe ca. 10 ha Ackerrandfläche ergeben. In einem ersten Fachinformationsgespräch zwischen dem Kreis Steinfurt und der Stadt Rheine, wurde über Möglichkeiten der Rückgewinnung gemeindeeigener Ackerrandflächen gesprochen. In einem zweiten Schritt wird der FB 5 Umwelt und Klimaschutz gemeinsam mit dem FB 3 Liegenschaften die relevanten Flächen herausarbeiten, die Zurückgewonnen werden sollen.

 

Herr Wortmann fragt nach, da es sich um eine widerrechtliche Nutzung der Ackerrandflächen handelt, könne hier ein Bußgeld verhängt werden.

 

Frau Karasch antwortet, dass dies dann privatrechtlich durchgesetzt werden müsse. Man setze aber zunächst auf eine Verhaltensänderung in Zusammenarbeit mit dem Kreis Steinfurt.