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Herr Krümpel informiert, dass in der Vorlage alle Veränderungen seit der Einbringung des Haushalts im September dargestellt worden seien. Das aktuelle Jahresergebnis liege bei 483.000 Euro. Das Ergebnis habe sich zwar verbessert, allerdings habe sich auch die Neuverschuldung auf 10,9 Mio. Euro erhöht.

Herr Krümpel bezieht sich auf den Antrag der Wählergruppe „Bürger für Rheine“ zur Senkung des Hebesatzes für die Grundsteuer B und schlägt vor, diesem Antrag nicht zu folgen. Sollte es in diesem oder nächstem Jahr zu einem Überschuss kommen, würde man das Geld der Ausgleichsrücklage zuführen wollen. Auch dann würde das Geld dem Bürger zugutekommen, da es dann eine Rücklage für schlechte Zeiten gebe.

 

Frau Floyd-Wenke bezieht sich auf den Antrag auf Senkung des Hebesatzes für die Grundsteuer B und bemängelt, dass dieser, ohne darüber zu sprechen, eingebracht worden sei. Die Begründung unter Punkt 7 sei arg dünn.

 

Herr Dr. Lüttmann teilt mit, dass man dadurch, dass der Antrag unter dem Beschlussvorschlag 7 mitverarbeitet werde, die Diskussion nicht abwürgen wolle. Man könne über den Punkt 7 auch getrennt abstimmen.

 

Herr Hachmann hält fest, dass es derzeit einen kleinen Überschuss im Haushalt gebe. Den Hebesatz für die Grundsteuer B derzeit abzusenken sei Aktionismus bzw. Populismus.

In den letzten Jahren wurden 100.000.000 Euro vom Vermögen der Stadt verbraucht. Es gebe immer noch eine Nettoneuverschuldung. Man könne nicht schon wieder an den Stellschrauben drehen. Es müsse eine gewisse Verlässlichkeit und Konstanz geben.

 

Herr Dr. Lüttmann informiert, dass die Erhöhung des Hebesatzes gut 3.000.000 Euro eingebracht habe.

 

Herr Roscher merkt an, dass sich die Verwaltung sehr gut mit dem Antrag auseinandergesetzt habe und eine vernünftige Entscheidungsgrundlage geliefert habe. In der Vorlage wurde dargestellt, dass, wenn der Hebesatz gesenkt werde, der Haushalt wieder ins Minus rutschen werde. Derzeit gebe es eine günstige Haushaltssituation und eine günstige Konjunktur. Man wisse nicht, wie sich die Konjunktur in den nächsten Jahren auswirke. Bei Gebührenhaushalten, wie bei der TBR, werde ebenfalls eine längere Frist betrachtet. Auch das habe die Verwaltung in der Vorlage dargestellt. Wenn sich die positive Entwicklung verstetigen würde, dann müsste man den Gedanken der Senkung sicherlich aufgreifen. Im Moment sei das zu kurz gegriffen und würde keine kontinuierliche verlässliche Planung hergeben. Die SPD-Fraktion werde der Senkung des Hebesatzes nicht zustimmen.

 

Herr Ortel erinnert an die heftig geführte Diskussion im Zusammenhang mit der letzten Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B. Er teilt mit, dass er die Steuererhöhung in dem Maße, mit der Begründung, dass der Erhöhung keine adäquaten Einsparbemühungen dagegengestellt worden seien, sehr kritisch gesehen habe. Er habe dem Haushalt damals trotzdem zugestimmt. Wenn man jetzt dem Antrag der Senkung des Hebesatzes zustimmen würde, würde die nächste Erhöhung des Hebesatzes beschleunigt werden. Es müsse klar sein, dass man nach dem kräftigen Sprung, den man vor 2 Jahren gemacht habe, in absehbarer Zeit einen solchen Schritt nicht wieder gehen dürfe. Man könnte in den Verdacht geraten, sich immer wieder zu bedienen, wenn einem sonst nichts anderes einfalle. Herr Ortel macht deutlich, dass man jetzt auf dem Weg sei, in dem Bereich auf Dauer Stabilität zu schaffen.

 

Frau Floyd-Wenke bemängelt die Aussage von Herrn Hachmann, dass es sich bei dem Antrag um Aktionismus handele bzw. dass er populistisch sei. Gerade seien die Gebühren für die Stadtbibliothek und Kindertagesstätten erhöht worden. Bei einem solchen authentischen Anliegen, keinen anderen Vorschlag zu machen und den Antrag einfach so abzutun, sei unglaublich.

 

Herr Reiske hält den Antrag auf Senkung des Hebesatzes für unglaublich. Es handele sich einzig um Effekthascherei. Es sei der Versuch auf die Stimmungslage, die vor 2 Jahren in der Stadt geherrscht habe, noch einmal draufzusatteln, um politisch vielleicht etwas zu gewinnen. Hätte man die Erhöhung nicht durchgeführt, gebe es heute keine solch positive Entwicklung im Haushalt. Man bemühe sich auch weiterhin Einsparungen umzusetzen und zu erreichen. Der Antrag sei als populistisch zurückzuweisen.

 

Herr Dr. Lüttmann informiert, dass man den Haushalt 2016 voraussichtlich mit einer schwarzen Null abschließen und 2017 ein Plus von fast 500.000 Euro erzielen werde. Es gebe dafür verschiedene Gründe, wie die gute Konjunkturlage, hohe Gewerbesteuereinnahmen, die Auswirkungen der letzten Grundsteuer B-Erhöhung und die Einsparungen und Prüfungen von Einsparmöglichkeiten durch den Verwaltungsvorstand und den Rat. Der Verwaltungsvorstand habe sich dazu verpflichtet, keine weiteren freiwilligen Aufgaben mehr zu übernehmen. Dieser Weg solle weiterhin so konsequent gegangen werden. Ziel soll am Ende natürlich eine Entlastung für die Bürger und ein dauerhaft ausgeglichener Haushalt sein.

Herr Dr. Lüttmann bezieht sich auf die Aussage von Frau Floyd-Wenke zur Erhöhung der Kita-Gebühren und stellt klar, dass das nicht richtig sei. Die Freibetragsgrenze sei sogar heraufgesetzt worden.

Einen Kompromissvorschlag bei einem solchen Antrag gebe es nicht. Entweder man senke den Hebesatz oder man belasse es dabei, weil die Zeit noch nicht reif sei.

 

Herr Brunsch teilt mit, dass er es im Moment ebenfalls für unverhältnismäßig sehe, den Hebesatz wieder zu senken. Die Entlastung für den Bürger sollte jedoch nicht ganz am Ende stehen.

 

Herr Wilp gibt zu bedenken, den sozialen Gesichtspunkt, wie z. B. die Eingliederungshilfe, der nicht steuerbar von außen auf die Stadt zukomme, zu berücksichtigen. Außerdem sei zu beachten, dass der Stadt bei der Grundsteuer und Gewerbesteuer nur das Geld zugutekomme, was über dem fiktiven Hebesatz liege.

 

Herr Dr. Lüttmann lässt sodann über den Beschlussvorschlag und auf Antrag von Frau Floyd-Wenke über den Punkt 7 des Beschlussvorschlages getrennt abstimmen:


Beschluss:

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ergebnisse der Etatberatungen in den Fachausschüssen gemäß den Anlagen 1 und 2 der Vorlage zur Kenntnis und stimmt unter Berücksichtigung der in der Begründung unter Buchstabe B, Ziffer 1 enthaltenen Erläuterungen den vorgeschlagenen Budgetveränderungen zu.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt den unter Buchstabe B, Ziffer 2 – Sonstige Änderungen in den Fach-und Sonderbereichbudgets – aufgeführten Veränderungen zu.

Dies gilt für die Maßnahme „Erweiterung Bodelschwinghschule: 2 zusätzliche Klassenräume“ (Produktgruppe 23 = -10.000 €, Produktgruppe 52 = -100.000 €) vorbehaltlich der Zustimmung in der gemeinsamen Sitzung des Sport-, Schul- und Bauausschusses am 18. Januar 2017.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Erhöhung des Gesamtbetrages der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, in der Haushaltssatzung 2017 um 1.756.441 € zur Umsetzung des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ zu.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt den unter Buchstabe B, Ziffer 4 – Änderungen bei den Verpflichtungsermächtigungen – aufgeführten Veränderungen zu.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Fortschreibung des Sonderbereichs 9 – Zentrale Finanzleistungen – gemäß den Anlagen 3 und 4 der Vorlage unter Berücksichtigung der in der Begründung unter Buchstabe B, Ziffer 5 enthaltenen Erläuterungen zu.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss kommt nach Prüfung der Einwendungen nach § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NW unter Berücksichtigung der unter Buchstabe B, Ziffer 6 gemachten Erläuterungen zu dem Ergebnis, dass eine weitergehende detaillierte Prüfung bzw. Bearbeitung der Einwendungen nicht erforderlich ist und empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die Einwendungen zur Kenntnis zu nehmen und aufgrund der Einwendungen keine Änderungen des Haushaltsplanentwurfes zu beschließen.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die Haushaltssatzung für das Jahr 2017 einschließlich der Anlagen in der Fassung des Entwurfes des Haushaltsplanes 2017 unter Berücksichtigung der von den Fachausschüssen und dem Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagenen Änderungen zu beschließen.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung zu beschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis:          einstimmig bei einer Stimmenthaltung

 

 

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, dem als Anlage 5 der Vorlage beigefügten Antrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW auf Senkung des Hebesatzes für die Grundsteuer B nicht zu folgen.

 

 

Abstimmungsergebnis:          19        Ja-Stimmen

                                                1        Nein-Stimme