Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

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Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt gem. § 3 Abs. 1 Schiedsamtsgesetz NRW mit Wirkung vom 1. Januar 2017 die Wiederwahl der Schiedspersonen

 

          Gabriela Melzer

          Heinrich-Lübke-Str. 94

48429 Rheine

 

für den Schiedsamtsbezirk I (48429) der Stadt Rheine

 

und

 

Sven Blank

Stettiner Str. 31

48431 Rheine

 

Für den Schiedsamtsbezirk II (48431) der Stadt Rheine

 

für die Dauer von 5 Jahren.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig