Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

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Herr Dr. Lüttmann informiert, dass geplant sei, dem Rat in der ersten Ratssitzung des Jahres eine neue ordnungsbehördliche Verordnung zur Entscheidung vorzulegen. Herr Dr. Lüttmann berichtet, dass man im Dialog mit der Gewerkschaft ver.di einen konstruktiven Austausch geführt habe, um die ordnungsbehördliche Verordnung rechtssicher zu gestalten. Erfreulicherweise habe man für die 4 Innenstadttermine bereits grünes Licht bekommen. Nach Auffassung der ver.di seien die 4 Sonntage ausreichend begründet und rechtssicher. Bis zur Ratssitzung werde man die zwei Termine für Mesum ebenfalls mit Zahlenmaterial unterfüttern.

 

Herr Brauer macht deutlich, dass die Vorlage für ihn nicht rechtssicher sei, auch wenn die Gewerkschaft eine andere Auffassung vertrete. Insbesondere weil in der Begründung dargelegt wurde, dass das Bundesverwaltungsgericht gesagt habe, dass die Anlassveranstaltung ohne Sonntagsöffnung mehr Besucher anziehen müsse, als der alleinige verkaufsoffene Sonntag.

Herr Brauer merkt an, dass der Vorlage Anlagen der EWG beigefügt worden seien. Aus den Anlagen gehe hervor, dass verschiedene Personen nach einer Veranstaltung gefragt worden seien, die bisher nicht stattgefunden habe. Bisher gab es in der ordnungsbehördlichen Verordnung eine Veranstaltung im März mit dem Namen „Hexen treiben den Winter aus“. Jetzt sei von den Einzelhändlern der Innenstadt eine andere Veranstaltung beantragt worden. Zu der Veranstaltung wurden 169 Personen befragt. Herr Brauer macht deutlich, dass aus den Unterlagen nicht ersichtlich sei, mit welcher Fragestellung und mit welchen Informationen die Befragten tatsächlich zu diesen Antworten gekommen seien. 133 Befragte haben gesagt, sie würden an so einer Veranstaltung „Rheine mobil. Ab in den Frühling“, die neu strukturiert sei, teilnehmen. Herr Brauer weist darauf hin, dass es für die Entscheidung wichtig sei, wann diese Befragung stattgefunden habe und welche Informationen die Befragten bekommen haben. Diese Informationen gehen aus den beigefügten Unterlagen nicht hervor.

 

Herr Dr. Lüttmann sichert zu, diese Informationen der Beschlussvorlage zur Ratssitzung beizufügen. Er weist darauf hin, dass es immer die Möglichkeit geben müsse, neue Veranstaltungen zu kreieren. Dies sei immer mit einer Prognoseentscheidung verbunden. In den Gesprächen am runden Tisch sei deutlich geworden, dass die EWG mit ihrem Zahlenmaterial sehr gut vorbereitet war.

 

Herr Hachmann begrüßt es, dass man sich mit der Vertretern der ver.di an einen Tisch gesetzt habe, um im Vorfeld dafür zu sorgen, dass die Veranstaltungen so durchgeführt werden können. Bei den beiden Veranstaltungen in Mesum sei eindeutig, dass die jeweiligen Veranstaltungen mehr Besucher anziehen, als der alleinige verkaufsoffenen Sonntag. 

 

Herr Dr. Lüttmann teilt mit, dass die Verwaltung ebenfalls zuversichtlich sei, dass es in Mesum keine Probleme geben werde. In den Gesprächen wurde das auch nicht problematisiert. Bis zur Ratssitzung werde die Vorlage noch aufgearbeitet, damit die Öffnung in Mesum auch für Außenstehende nachvollziehbar sei. 

 

Frau Floyd-Wenke macht deutlich, dass es nicht darum gehe Veranstaltungen abzusagen. Es gehe lediglich um die Genehmigung der Öffnung der Geschäfte an Sonntagen.

 

Herr Wilp merkt an, dass auch noch geklärt werden müsse, wie weit der Radius für die verkaufsoffenen Geschäfte gezogen werden könne.

 

Herr Dr. Lüttmann teilt mit, dass der Radius auch eine Anforderung der Rechtsprechung sei und thematisiert worden sei. Die Reichweite müsse im Einzelfall sicherlich begrenzt werden, allerdings sei die räumliche Ausdehnung in der Innenstadt so akzeptiert worden.


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Überarbeitung der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Rheine über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen im Gebiet der Stadt Rheine zur Kenntnis.