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Herr Dr. Lüttmann informiert, dass der Kreis Steinfurt über KGSt-Werte abrechne und die Stadt Rheine durch die Höhergruppierung finanziell profitieren werde. Die Höhergruppierung werde den Mitarbeitern zugutekommen. Die sei, bei dem Einsatz der dort geleistet werde besonders gerechtfertigt. Herr Dr. Lüttmann teilt mit, dass andere Kommunen ebenfalls die Beförderungen vorgenommen haben.

 

Herr Doerenkamp bittet um Erläuterung, inwieweit die Stadt Rheine davon profitieren werde.

 

Herr Dr. Lüttmann erklärt, dass aufgrund von KGSt-Werten, Pauschalwerte abgerechnet werden können und die tatsächlichen Ist-Werte bei den Personalkosten darunter liegen. Das macht bei der ersten Beförderung ca. 6.000 € bis 7.000 € aus.

 

Herr Roscher weist darauf hin, dass der Dienst, den die Mitarbeiter leisten, in erster Linie ein Dienst am Menschen und für die Gesundheit sei und, dass das Finanzielle nicht im Vordergrund stehen sollte. Auch wenn die Stadt die vollen Kosten tragen müsste, wäre eine Höherstufung durchaus gerechtfertigt. Es handele sich um hochqualifizierte Leute, die Risiken wie Infektionsgefahren eingehen und Einsatzfahrten unter Blaulicht machen. Dass eine Refinanzierung stattfinde, sei gut, im Vordergrund sollte aber die gerechte Besoldung dieser Mitarbeiter stehen.

 

Herr Dr. Lüttmann macht deutlich, dass es ohnehin schon schwierig sei, am Markt gute Leute zu finden und zu halten. Insofern sei eine Höhergruppierung in jeglicher Hinsicht gerecht.


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, den der Vorlage beigefügten Stellenplan des Fachbereiches 3 – Recht und Ordnung in den endgültigen Gesamtstellenplan der Stadt Rheine für das Jahr 2017 zu übernehmen.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig