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Herr Gausmann und Herr Jüttner von der Gathen erklären den Inhalt der Vorlage.

 

Herr Dörnhoff begrüßt grundsätzlich die Einrichtung ombudschaftlicher Strukturen in Rheine und im Kreis Steinfurt.

 

Er merkt kritisch an, ob es lohnenswert ist, einen Verein mit den sich ergebenden finanziellen Verpflichtungen zu gründen.

Zudem ist er der Auffassung, dass die Neutralität eines Vereins, deren Geschäftsstelle beim Deutschen paritätischen Wohlfahrtverband angesiedelt sei, seines Erachtens nicht gegeben ist.

Außerdem habe er gehört, dass die freien Träger nicht so „mitspielen werden“ wie angenommen.“

 

Frau Floyd Wenke merkt kritisch an, ob es richtig sei, ombudschaftliche Strukturen in einem Verein darzustellen.

Zudem sei zu hinterfragen, ob der Verein wirklich unabhängig ist, wenn im Vorstand Mitglieder der (freien) Jugendhilfe vertreten sind.

 

Auch bzgl. der jährlichen Dokumentation der Arbeitsergebnisse sei fraglich, wer sie wie und an welcher Stelle veröffentlicht und welche Personen hierauf Zugriff haben.

 

Zu klären und ggfs. zu optimieren sei außerdem die Zurverfügungstellung des geplanten Besprechungsraumes.

Darüber hinaus interessiere sie auch die Anzahl der tätigen Ombudspersonen und an welcher Stelle die regionale Verortung dieser Menschen geplant sei.

Zusammenfassend sei die Vorlage aus ihrer Sicht nicht entscheidungsreif, weshalb sie eine Vertagung beantragt.

 

Herr Hülsbusch hält ein gemeinsames Konstrukt grundsätzlich für eine gute Idee, hinsichtlich der Art und Weise gäbe es jedoch noch Verbesserungsbedarf.

Auch sei seiner Ansicht nach die Unabhängigkeit des geplanten Vereins zweifelhaft.

 

Herr Jüttner von der Gathen teilt mit, dass ungefähr 4 bis 6 ehrenamtlich tätige Personen mitarbeiten werden; ein Bedarf könne derzeit nicht beziffert werden.

Zudem würde mit der geplanten Vereinsgründung eine weitestgehende Unabhängigkeit erreicht werden, da derzeit eine Beschwerdestruktur lediglich bei den Trägern selbst gegeben sei. Zumindest nähere man sich einer Unabhängigkeit.

 

Bzgl. der geplanten Öffentlichkeitsarbeit teilt er mit, dass u. a. die Anzahl der Kontaktaufnahmen sowie die Altersstrukturen den Mitfinanziers zur Verfügung gestellt würden.

 

Frau Floyd-Wenke beantragt, nicht zum jetzigen Zeitpunkt abzustimmen, sondern dem Vorschlag von Herrn Gausmann zu folgen. Dieses bedeutet eine Vertagung und Überarbeitung der Vorlage für die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 08.03.2017 mit an anschließender Beschlussfassung im Rat am 23.05.2017.

 

Daraufhin wird einstimmig folgender Beschluss gefasst:

 


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss plädiert für eine Vertagung der Vorlage auf die nächste Sitzung am 08. März 2017 und beauftragt die Verwaltung zur Erarbeitung einer erweiterten Beschlussvorlage mit einer Stellungnahme zu den in der Diskussion vorgetragenen Fragestellungen.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig