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Herr Dr. Lüttmann informiert über das Volksbegehren „Abitur nach 13 Jahren: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt“.

Die Landesregierung habe durch Kabinettbechluss vom 13. Dezember 2016 die amtliche Listenauslegung und die parallele Durchführung der freien Unterschriftensammlung für das Volksbegehren „G9 jetzt!" zugelassen.

 

1.  Wahlberechtigung

Die Wahlberechtigung bestehe anlog zu den Voraussetzung der Landtagswahl:

·         deutsche Staatsangehörigkeit

·         mind. 18 Jahre zum Zeitpunkt der letztmöglichen Eintragung (07.06.2017)

·         mind. seit 16 Tagen in NRW wohnhaft

 

2.  Stimmabgabe

Die Stimmabgabe erfolge durch Eintragung in die ausgelegten Eintragungslisten (Neues Rathaus, Information) oder durch Unterstützung des Volksbegehrens mit einem Eintragungsschein (Beantragung vergleichbar Wahlschein).

Die Eintragungslisten müssen durch die Initiatoren den Kommunen bis zum 1. Februar 2017 zugestellt werden.

Die Auslegung erfolge in der Kommune im Zeitraum vom 2. Februar bis 7. Juni 2017 (18 Wochen).

Gleichzeitig wurde parallel die freie Unterschriftensammlung durch die Initiatoren des Volksbegehrens (z. B. auf öffentlichen Plätzen) zugelassen.

 

3.  Information der Bürger/-innen

Die Information der Bürger/-innen erfolge durch öffentliche Bekanntmachung. Eine Wahlbenachrichtigung werde nicht versandt.

 

4.  Wann ist das Volksbegehren erfolgreich?

Das Volksbegehren müsse von 8 % der Stimmberechtigten der vergangenen Landtagswahl (= 1.056.000 Unterschriften) unterzeichnet werden, damit sich die Landesregierung mit dem Begehren befasse.

Werde dem Volksbegehren vom Landtag nicht entsprochen, finde ein Volksentscheid statt.