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Herr Cosse bezieht sich auf einen Bericht in der Ausgabe der Münsterländischen Volkszeitung vom 11. Januar 2017. In dem Bericht wird unter der Überschrift „Meilenstein der Wohnbauförderung“ über das Bauvorhaben der Wohnungsbaugesellschaft Rheine an der Neuenkirchener Straße berichtet. Für rund 9 Mio. Euro sollen hier 55 Wohnungen entstehen, die vom Land mit 5,5 Mio. Euro bezuschusst werden. Ein Baustein sei das Energiekonzept mit einem Blockheizkraftwerk sowie einer Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher.

Herr Cosse berichtet, dass die SPD-Fraktion vor wenigen Wochen für die Sekundarschule im Schotthock eine solche Anlage ebenfalls mit Speichermöglichkeiten beantragt habe. In den Beratungen der verschiedenen Ausschüsse wurde von den Gutachtern und von den Fachleuten in der Verwaltung ein Batteriespeicher abgelehnt, weil dieser zu teuer und noch nicht ausgereift sei.

Herr Cosse fragt an, ob es nach wenigen Wochen inzwischen neue Erkenntnisse zu Speichermöglichkeiten von Strom gebe und ob die Anlagen inzwischen so preiswert geworden seien, dass sie jetzt doch sinnvoll seien oder ob unterschiedliche Gutachter am Werk gewesen seien, die unterschiedliche Auffassungen bei dieser Technik haben. Herr Cosse bittet um eine Überprüfung.

 

Herr Dr. Lüttmann sichert zu, dass die Angelegenheit überprüft werde. Er teilt mit, dass die Photovoltaikanlage mit Energiespeicher aufgrund der Fördermodalitäten unter dem Namen „experimenteller Wohnungsbau“ ins Gesamtpaket aufgenommen worden sei.