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Herr Gausmann erläutert die Vorlage. Entgegen den Vorjahren habe man in diesem Jahr die Thematik nicht im Arbeitskreis Schulstruktur vorbesprochen. Die Verteilung der Klassen wurde in diesem Jahr im Vorfeld mit den Grundschulleitungen erarbeitet. Des Weiteren weist Herr Gausmann darauf hin, dass sich die Erlasslage geändert habe. Sofern bis zum 01.08. eines Jahres weitere Anmeldungen erfolgen, die Auswirkungen auf die kommunale Klassenrichtzahl haben, kann eine weitere Klasse im Stadtgebiet gebildet werden. Eine entsprechende Prüfung der Anmeldezahlen erfolge durch die Verwaltung jeweils zum 01.08..
Beschluss:
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:
1) Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Berechnung der kommunalen Klassenrichtzahl und legt diese auf Grundlage der Anmeldungen für das Schuljahr 2017/2018 auf 33 Eingangsklassen fest.
2) Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Verteilung der Eingangsklassen auf die einzelnen Grundschulen entsprechend der kommunalen Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2017/2018 wie folgt:
Schule |
Verteilung der Eingangsklassen |
Annetteschule |
2 |
Bodelschwinghschule |
2 |
Canisiusschule - Hauptstandort Altenrheine - Teilstandort Rodde |
3 davon 1 in Rodde |
Edith- Stein- Schule |
2 |
Franziskusschule Mesum |
2 |
Gertrudenschule |
2 |
Johannesschule Eschendorf |
3 |
Johannesschule Mesum - Hauptstandort Mesum - Teilstandort Elte |
3 davon 1 in Elte |
Kardinal-von-Galen Schule |
2 |
Ludgerusschule |
2 |
Marienschule Hauenhorst |
2 |
Michaelschule |
3 |
Paul-Gerhardt-Schule |
2 |
Südeschschule |
3 |
|
|
Gesamt |
33 |
Abstimmungsergebnis: einstimmig